Hallo Ihr Lieben,

ich brauche mal euren Rat. Mein Lebensgefährte hat eine Tochter mit Down Syndrom, mittlerweile ist sie schon 19 Jahre alt. Die Tochter hängt sehr an ihm. Die Kindesmutter verlangt Plötzlich von ihm, dass er, wenn er sie mitnehmen will, eine Fachkraft dabei hat, die sich mit behinderten Menschen auskennt. Den entsprechenden Nachweis hierzu will sie auch sehen. Das alles tut sie, weil sie eifersüchtig auf unsere Beziehung ist und meinem Lebensgefährten das Leben schwermachen will. Sie will auch nicht, dass ich mit der Tochter Kontakt habe. Mein Lebensgefährte will das nicht durchgehen lassen. Verheiratet waren die beiden nie.

Nun meine Frage: An wen muss er sich wenden. Ist hier noch das Jugendamt zuständig, obwohl sie 19 Jahre alt ist und wenn ja, an welches muss er sich wenden? An das Jugendamt an seinem Wohnort oder das des Kindes? Oder aber muss er sich anwaltliche Hilfe suchen?

Für euren Rat wären wir unendlich dankbar.