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Antwort
Ich mach jetzt eine Anzeige! Das geht wirklich zu weit und wird in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert!
denn Der Wortlaut des (§ 184i StGB) lautet:
Sexuelle Belästigung
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Ich hoffe dass du Taten wie diese in Zukunft nochmals überdenkst.