Ich musste meine Fahrerlaubnis 1999 nach einem Verkehrsdelikt abgeben(1,6 Promille).

Danach habe ich keine Wiedererteilung beantragt,aufgrund diverser Lebensumstaende wie laengerer Auslandsaufenthalt und 2013 durch Invaliditaet von 70 Prozent nach einer verfuschten Hueftoperation. Seitdem bin ich ausserdem gehbehindert,erwerbsunfaehig und besitze den Schwerbeschaedigten Ausweis, unbegrenzt gueltig mit GdB 70%, Merkzeichen G.

Aufgrund meiner sehr eingeschraenkten Mobilitaet wuerde ich aber gern wieder ein KFZ fuehren,was meinen Alltag deutlich komfortabler gestalten wuerde; Erledigungen wie Einkaeufe,Behoerdengaenge,Arztbesuche usw.

Meine Frage ist, reicht zum Nachweis meiner Befaehigung eine praktische Fahrpruefung aus?Schliesslich besass ich die Fahrerlaubnis Klasse I und III mit dem Erwerb 1977 fast 46 Jahre. Neben der allgemeinen Nutzung von Fahrzeugen war ich teilweise auch als selbstfahrender Fuhrunternehmer mehrere Jahre taetig. Was muss ich tun und wie ist das Procedere?

Wer kann mir einen guten Rat geben? Vorerst vielen Dank.

Willy H.