Ich habe vor einiger Zeit ein Schlafzimmer gekauft. Die Schranktüre hat nun einen Defekt. Das Möbelhaus hat jetzt einen neuen Eigentümer. Der neue Eigentümer lehnt die Gewähleistung für das Schlafzimmer ab. Ist das rechtlich so, dass er nicht mehr haften muss? Oder gelten meine Ansprüche auch beim neuen Eigentümer?