Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat meine Frau eine Facebook Nachricht von einem ehemaligen Bekannten Arbeitskollegen erhalten.
In diesem Zuge haben wir ein Screenshot erstellt und den Namen heraus geschwärzt. Sodass Sie den Sachverhalt nachvollziehen können, jedoch die Person nicht zu identifizieren ist.

Da wir solche Fragen einfach als allerletztes ansehen, steht hier die Frage im Raum ist dies schon genug, um einen Tatbestand zu erzielen, um so eine Anzeige wegen sexueller Belästigung zu erstatten?

Wir würden dies gerne nutzen um ein Exempel zu statuieren, da wir es nicht verstehen können wie Personen sich so verhalten können und diesen Personen Einhalt geboten wird!

Vielen herzlichen Dank im Voraus!