Hallo zusammen,

bei der Wohnungsübergabe einer Mietwohnung stellt sich heraus, dass die Wohnungstür nur 81 cm breit ist. Die Bauordnung in NRW (Stand 2021) sieht vor, dass Türen mindestens 90 cm breit sein müssen. Die Etage wurde erst vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut. Ob die Tür dann bereits vorhanden war und beim Umbau übernommen wurde und ob eine Baugenehmigung vorliegt, ist unbekannt. Kann der Mietvertrag aufgrund der zu schmalen Tür vorzeitig gekündigt werden? Kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank.