Die Frage ist jetzt zwar schob etwas älter, ich möchte aber dennoch kurz anmerken, dass ich Mitte 2017 bei minikennzeichen.de bestellt und durchaus Ware erhalten habe.

Mir kam es tatsächlich auch komisch vor, dass es keine AGBs bzw. ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung gab (habe ich vor der Bestellung gecheckt), aber da PayPal ja Käuferschutz anbietet (gab damals auch noch kein Urteil vom BGH), habe ich es drauf ankommen lassen.

Ganz seriös sind die aber definitiv nicht, über steuerliche Aspekte will ich gar nicht nachdenken.
Du bekommst auch nur eine einzige E-Mail von denen (Bestellbestätigung), 7 Tage später oder so liegt dann der Umschlag mit dem Kennzeichen in der Post.

Dass es dabei nur um Datensammlung/Betrug geht, muss ich allerdings klar verneinen.

MfG, WehZehEnte

...zur Antwort

Rechtsklick aufs Lautstärkesymbol, Soundmixer öffnen.
Ist da etwas deaktiviert/runtergestellt?

...zur Antwort

Zum Thema Frieden: Art. 26 GG (https://dejure.org/gesetze/GG/26.html) - Angriffskriege sind verboten und Waffen nterliegen auch gewissen Einschränkungen.

Zum Thema "Frieden oder Krieg": Ich weiß nicht genau, wie du das meinst, aber im Friedensfall hat der Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt inne (Art. 65a GG); im Verteidigungsfall geht diese auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG, festgestellt wird der Verteidigungsfall gem. Art. 115a GG).

Mandate der Bundeswehr werden jedoch grundsätzlich immer vom Bundestag verabschiedet (Ausnahme: Gefahr in Verzug), sodass es ein Parlamentsheer ist - auch das zeigt ja eine gewisse Friedensvorstellung.

...zur Antwort

Natürlich kann sie Strafanzeige erstatten, das kann jeder - Erfolg kann ich dieser aber nicht abgewinnen.

Sollte die gute Frau tatsächlich zur Polizei gehen, werden die Beamten ihr das wohl erläutern.
Und wenn doch was kommt, erstattest du halt Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung - spätestens dann sollte da Ruhe sein.

...zur Antwort

Mit 18 kannst du ausziehen, du bist ja schließlich volljährig. Die Wohnung musst du nur leider selber finden, und wie das mit der Finanzierung durch den Staat aussieht, ist auch fraglich - du bist ja nicht obdachlos.

Wenn du zum Jugendamt gehst, würde man dir vermutlich erstmal eine Familientherapie empfehlen, denn daher scheint ja das Problem zu kommen.

...zur Antwort

Mit einem Schluck Wasser machst du es wahrscheinlich sowieso, oder?

Dann leider nicht, ich hatte da nie Probleme mit.

...zur Antwort

Satz des Pythagoras: a^2 + b^2 = c^2.
Heißt: Du quadrierst die beiden kurzen Seiten, addierst sie und das Ergebnis ist dann die quadrierte Länge der längsten Seite des Dreiecks, du musst von dem Ergebnis folglich noch die Wurzel ziehen.

Für a) hieße das dann: 2^2 + 2^2 = 8.
Die Wurzel von 8 ist (auf drei Nachkommastellen gerundet) 2,828 - die Länge der Diagonale ist folglich 2,828.

...zur Antwort

Das Handy muss irgendwie zu dir zurück kommen, aber wann und wie, hängt vom Schulgesetz deines Bundeslandes ab - Bildung ist ja bekanntlich Ländersache.

In den meisten Gesetzen steht in etwa drin, dass Handys abgenommen werden dürfen, aber nach dem Unterricht zurückgegeben werden müssen - wer sie dann abholt und was vor allem mit Unterrichtsende gemeint ist, ist nicht immer wirklich geklärt (es könnte die jeweilige Stunde sein, es könnte aber auch der Schultag sein - und wenn letzteres: dein Schultag oder der des Lehrers?)

Am einfachsten wäre es, wenn deine Eltern sich innerhalb der vom Lehrer genannten Frist mal in der Schule melden würden - das wird ja wohl auch telefonisch gehen.
Oder sie geben dir ein unterschriebenes Schreiben mit, dass du das Handy in ihrem Auftrag abholen sollst, aber das können die dann auch telefonisch mit dem Sekreteriat klären.

Insgesamt würde ich dir nicht empfehlen, da jetzt ein Riesen-Theater wegen zu machen - du musst mit deinen Lehrern im Zweifel noch ein paar Jahre lang auskommen, es bringt nichts, da gleich die ganze Beziehung zu verderben.

...zur Antwort

Bei den kostenlosen Programmen würde ich wahrscheinlich zu Avast tendieren, weil da neben dem klassischen Virenschutz z.B. auch auf veraltete Programmversionen geachtet wird - das ist ein größeres Risiko als man denkt.

Davon unabhängig würde ich dir aber immer einen kostenpflichtigen Viren-Scanner empfehlen, und da bin ich seit Jahren bestens mit Kaspersky zufrieden - braucht zwar vergleichsweise viel Leistung, aber dafür ist man gescheit geschützt.

Ansonsten: Hirn einschalten und nur Sachen machen, von denen man Ahnung hat.
Ein gutes Anti-Viren-System macht so gesehen auch immer nachlässig in diesem Punkt.

...zur Antwort

Hast du zufällig eine nVidia-Grafikkarte?

In deren GeForce Experience Center (einfach googeln und direkt bei nVidia downloaden - ist kostenlos) ist eine Aufnahmefunktion eingebaut; ob bzw. wie gut die ist, kann ich aber nicht sagen, weil ich sie noch nicht genutzt habe.
Ist aber bestimmt einen Blick wert. ;)

Ansonsten meine ich mich zu erinnern, dass beim FreeStudio (http://www.dvdvideosoft.com/) mal sowas gab, auch da müsstest du aber experimentieren.

...zur Antwort

Ich finde, dass man die Schrift im untersten Abschnitt nicht wirklich gut erkennen kann.

Bei "Clan" geht es noch, aber die TS-Adresse und den Twitch-Namen kann man nur mit Mühe entziffern - und ich glaube nicht, dass da alle deine Zuschauer Lust drauf haben.

Vielleicht habe ich persönlich auch nur schlechte Augen, aber wenn du schon nach Meinungen fragst...

...zur Antwort

In die Einleitung kommen die ganz gundsätzlichen Informationen über den Charakter - Name, Alter, Aussehen, Beruf, Gesellschaftsschicht usw.
Zusätzlich würde ich noch kurz den Buchtitel samt Autor unf Erscheinungsjahr nennen, das gehört ja auch dazu.

Auf alle allgemein angesprochenen Fakten in der Einleitung gehst du im Hauptteil logischerweise noch mal dezidiert ein, mach das bloß nicht zu ausführlich in der Einleitung. ;)

...zur Antwort

Hallo,

Eltern haften nicht grundsätzlich für ihre Kinder.

Vielmehr kommt es erstens immer darauf an, ob du deine Aufsichtspflicht verletzt hast.
Da die Beschädigung in der Scheibe in der Schulzeit während der Pause geschehen ist, kann man dir das wohl kaum vorwerfen; wofür gibt es denn sonst eine Hof-/Pausenaufsicht?

Ansonsten würde wohl im Einzelfall danach entschieden, inwieweit das Kind einsichtsfähig war, ob es also erkennen konnte, dass das mit dem Stein keine so tolle Idee war.
Da kann man dann im Zweifel auch mit dem erhöhten Förderbedarf argumentieren.

Hat die Schule denn schon zu erkennen gegeben, dass du für den Schaden haften sollst?
Wenn nicht, würde ich erstmal gar nichts tun, bestenfalls lassen die die Scheibe auch eben auswechseln und du hörst nie wieder etwas davon.
Wenn sie natürlich Ansprüche anmelden, würde ich mal mit der Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Schule argumentieren.

...zur Antwort

Hallo,

um ehrlich zu sein: Deine Schulfächer sind fürs Jurastudium ziemlich irrelevant. Es gibt kein Schulfach, das dich so richtig daran heranführt, von daher ist es dann auch egal, für welchen Zweig du dich entscheidest.

Wichtig ist sicherlich Deutsch bzw. die deutsche Sprache fürs Verstehen der Sachverhalte, wie du diese letztlich löst, lernst du dann ja im Studium.
Es schadet grundsätzlich aber auch nicht, sich über die Geschichte sowie die grundlegende Funktionsweise unseres Staates zu informieren, das hilft einem durchaus mal, gewisse Dinge einzuordnen.

Ansonsten kann ich dir nur raten, es einfach auszuprobieren, wenn es dich interessiert: Nach einem oder zwei Semestern abzubrechen, ist keine Schande.

...zur Antwort