Nach der Ausbildung bist du im mittleren Dienst, nach einem Studium im gehobenen Dienst und nach einem Masterabschluss im höheren Dienst:

Der gehobene Dienst ist nur mit einem 3 jährigem Studium an der Polizeihochschule möglich. Die Studiengänge sind alle Dual und nach dem Studium kann man mit ausgezeichneten Leistungen an der Polizeihochschule in Münster in den höheren Dienst mit einem Masterabschluss. Man ist im Studium für den gehobenen Dienst und wird nach dem Studium für den gehobenen Dienst Polizeikommissar. Das Gehalt richtet sich, wie für alle Beamten an der Besoldungstabelle (die musst du einfach für dein jeweiliges Bundesland googlen). Dort kommt es auf die Besoldungsstufen und die Zeit, die man im Dienst war an. Die Position bei deiner Arbeit ist sogleich die Anzahl der Sterne, die du auf deinen beiden Schultern trägst und die mit der Zeit im Dienst dein Gehalt widerspiegelt. Für jede Besoldungsstufe gibt es eine entsprechende Bezeichnung für deine Position (z.b A9 Polizeikommissar). Du fängst nach der Ausbildung mit der Besoldungsstufe A6 an und kannst dich bis zum gehobenen Dienst (A9) erarbeiten. Nach dem Studium wärst du direkt bei der Besoldungsstufe A9 und könntest dich bis zum höheren Dienst erarbeiten (A13). Dabei sollte man wissen, dass es erst nach vielen Jahren möglich ist eine Besoldungsstufe aufzusteigen sowie nach sehr vielen Jahren den Dienst wechseln kann. Außerdem ist das meist erst durch Weiterbildung möglich. Der mittlere Dienst trägt grüne Sterne, der gehobene Silberne Sterne und der höhere goldene Sterne.

Hoffe konnte dir helfen, bei Fragen einfach an mich wenden.

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