Antwort
Nein, muss man nicht.
Es gibt unzulässige Fragen, dazu zählt auch die Frage nach dem Rauchverhalten.
Und eine Notlüge ist da allemal besser als die Zunge rauszustrecken und zu sagen:
"Das dürfen Sie mich gar nicht fragen."
Wobei ich da trotzdem empfehlen würde während der Arbeitszeit nicht zu rauchen.
http://www.jurablogs.com/de/raucher-duerfen-luegen-eu-kommissar-stiftet-fuer-verwirrung-a