Nein, muss man nicht.

Es gibt unzulässige Fragen, dazu zählt auch die Frage nach dem Rauchverhalten.

Und eine Notlüge ist da allemal besser als die Zunge rauszustrecken und zu sagen:

"Das dürfen Sie mich gar nicht fragen."

Wobei ich da trotzdem empfehlen würde während der Arbeitszeit nicht zu rauchen.

http://www.jurablogs.com/de/raucher-duerfen-luegen-eu-kommissar-stiftet-fuer-verwirrung-a

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