Beantragen kann man i.d.R alles, solang man im Leistungsbezug von SGBII-Leistungen ist. Das bist du ja, auch, wenn es nur aufstockend für die Miete ist.

Was hier das Problem werden könnte, ist die Entfernung. Ich gehe schon fast davon aus, dass du die Antwort bekommen wirst, dass du mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren kannst. Hier gibt es dann die „Pendelfahrten“, wo dir eventuell, wenn das Einkommen nicht ausreicht, die Fahrtkosten (Teil) übernommen werden können.

Auch wenn die Jobcenter Vorgaben haben, ist es oftmals eine Ermessenssache. Denn das oberste Ziel ist natürlich, Kunden aus der Arbeitslosigkeit zu holen, oder eben Arbeitslosigkeiten zu vermeiden.

Sollte dein pAp (persönlicher Ansprechpartner) sich dennoch dafür entscheiden, dir ein Darlehen für ein Auto zu gewähren, ist das kein Wunschkonzert. I.d.R läuft das so ab, dass zu drei Kostenvoranschläge einreichen musst, wonach dann entschieden wird.

Pauschal „ja, übernimmt das Jobcenter“ oder „nein, übernimmt das Jobcenter nicht“ zu sagen, wäre gelogen. Stell den Antrag und probiere es aus!

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