Der Fall:

Mein Vater ist an Parkinson erkrankt und körperlich sehr desolat, lebte bisher in unserem Familien-Zuhause alleine. Meine Mutter(geschieden von ihm) schaute gelegentlich nach ihm, teilte ihm die Tabletten ein etc..

Nun war bedingt durch Corona der Besuch schwieriger geworden und wir Kinder konnten aus entfernten Städten nicht anreisen, meine Mutter hielt sich auch eher zurück, da sie in einem Kiosk arbeitet und dort fürchtete Viren aufnehmen zu können, welche dann meinen Vater erreichen.

Der 1x täglich kommende Pflegedienst fand dann meinen Vater nach einigen Wochen in schlechtem Zustand, informierte das Betreuungsgericht und mein Vater kam in eine Kurzzeitpflege. Erst als er dort war, erfuhren wir davon !

Vater lebt von Sockelrente, da er schon lange nicht mehr als Handwerker arbeiten kann.

Seine Betreuerin vom Betreuungsgericht kündigte zuerst sein Sparbuch (er war 700 Euro im Minus), dann seine Sterbeversicherung (meine Mutter erreichte , dass diese Kündigung dann wiederum schriftlich annulliert wurde).

Nun will sie einen Immobilienverkauf unseres Familienhauses erzwingen ! Meine Mutter steht zu 25% im Grundbuch, Vater zu 75%.

1.)Darf die Betreuerin den Verkauf erzwingen? Was steht in ihrer Betreuungsurkunde? Sie zeigt sie weder uns , noch dem Vater.

2.)Darf die Betreuerin einen Gutachter und Makler bestellen (auf unsere /seine Kosten) ?

Wir hätten im Bekanntenkreis aus beiden Sparten selbst Personen, die dieses machen könnten!

3.)WICHTIGE FRAGE : Wenn Immobilien verkauf ist, bekommt mein Vater dann noch das Geld (z.B. 200.000Euro), auch wenn er im Heim ist oder wird das Geld dann für die Pflege aufgebraucht? Ich habe was von einem Schonvermögen in Höhe von 25.000Eurogelesen und das alles , was darüber ist verbraucht wird für seine Pflege!

Wäre schön, wenn ich kompetente Antworten zu 1.),2.) und 3.) erhalten würde. Danke