Ich arbeite selbst im Tierschutz und habe daher häufiger mit dem Vetamt zu tun. Es kommt auf die Stärke des Vergehens an, aber ablassen werden die definitiv nicht, nur weil keiner zuhause war.
Es könnte sein, dass sie es (meist bei leichten Vergehen) einfach häufiger probieren und sich einen Vermerk in ihrer Akte machen. Falls dann nochmal eine Beschwerde kommt, wissen sie Bescheid und leiten härtere Schritte ein.
Je nach Fall wird aber auch direkt die Polizei hinzugezogen, da es dann möglich ist die Tür per Schlosser öffnen zu lassen und die Wohnung zu betreten. Das ist natürlich nur möglich, wenn alles rechtssicher ist, also die Polizei involviert ist oder ein Beschluss vorliegt.