Hallo Ihr lieben ich hoffe mir kann einer helfen, bei der für mich Komplizierten Angelegenheit.

Bis vor kurzen lebte der Ex Freund meiner Tochter zu Untermiete mit in unserer Wohnung.

Wir bekamen erst spät mit das er Krankhaft Eifersüchtig ist immer als Zuvorkommender und Lieber Mann rüber gekommen.

Aber das änderte sich doch recht schnell ,ich möchte aber das nichts in Detail gehen .Folgendes ist passiert

Nach dem meine Tochter Schluss gemacht hatte und er eigentlich drauf hin nach Polen zurück wollte

Ist er Sturz betrunken wieder zu uns gekommen, nach mehr maligen Erfolglosen versuchen wieder in unsere Wohnung zu dürfen ,ging er ums Haus rum und wirft einen Stein in meine Balkontür die Außenscheibe von der Doppelverglasung Zerbrochen .Polizei kam .

Hat auch ein Verbot bekommen für 14 tage zurück zu kommen.

Nun zum Schaden mir hat der Polizist erklärt, da er nicht mich Geschädigt hat sondern meine Vermieterin ja die Geschädigte ist ,das sie a die Anzeige machen muss und sie es Ihrer Gebäudeversicherung melden kann die es sich von den Exfreund meiner Tochter wieder holen .Und es nicht meine Angelegenheit ist was ich so eigentlich angenommen habe .

Nun kommt aber meine Vermieterin zu mir ob ich in der Sache schon was Unternommen habe ,ich war verdutzt da die Polizei ja bei ihr unten war und ich glaubte das sie ihr es auch so Erklärt haben also teilte ich es ihr so wieder mit.

Heute kam sie wieder hoch , sie hätte mit der Polizei geredet ,und sagte Sie habe mit der Gebäudeversicherung kontakt aufgenommen aber sie werden den Schaden nicht Bezahlen auch nicht vorstrecken ,da sie nicht gegen Rantalismus versichert ist . Und die Polizei hatte ihr gesagt das ich das zu beheben habe da es mein Untermieter war .

Ich rief dann auch bei der Polizei an bei mir sagte sie doch gleich das sie keine Rechtsauskunft machen dürfe , ich fragte dann aber warum dürften sie dies dann bei meiner Vermieterin ? Hätte sie nicht getan War ein hin und ein her und bin nicht Schlauer draus geworden.

Muss ich nun Tatsächlich den Schaden beheben den ich nicht Verursacht habe ?

Um es mir mein Täter wieder zu holen ?

Oder ist es doch Aufgabe meiner Vermieterin?

Würde mich freuen wenn sich da einer mit Auskennt und Bedanke mich nun schon mal dafür.

MFG