http://www.ansary.de/Islam/Fetwa%20Zinsen.html

Das strikte Zinsverbot im Islam ist eine Folge seiner tiefen Sorge um das moralische, soziale und wirtschaftliche Wohlergehen der Menschheit.
Wo aber jemand durch eine drückende Not gezwungen ist, Geld gegen Zinsen zu leihen, lastet die Sünde allein auf dem Verleiher. Für eine solche drückende Notlage müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

Der Muslim muss wissen, dass ihm seine Religion befiehlt, in seinen Lebensgewohnheiten gemäßig und in seinem finanziellen Angelegenheiten haushälterisch zu sein. Das beste Geld ist das, das man mit seinen eigenen Händen erworben hat.

Alle Geschäfte die in irgendeiner Art Zinsen
beinhalten fallen unter der Haram-Kategorie und sind Verboten. Darunter
fallen Ratenkäufe, Sparbücher, Lebensversicherung, Bausparverträge,
Kapitalversicherung. Ein Vertrag, der auch nur einen Teil von Zinsen beinhaltet,
ist verboten.