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Der EuGH hat in seinen Urteilen immer wieder die deutsche Rechtslage als EU-konform bestätigt. Die deutschen Gesetze und Staatsverträge im Bereich des Glücksspiels wie beispielsweise das bayerisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sind notifiziert und mit dem EU-Recht vereinbar. Die zugelassenen Anbieter unterliegen alle den strengen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags. Das Angebot der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung ist von den zuständigen deutschen Behörden genehmigt und erfüllt die zahlreichen Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag und der bayerischen Regelungen. Wir haben strenge Zutrittskontrollen in den Spielbanken und zahlreiche Limits bei unserem Spielangebot, insbesondere im Internet. Beispielsweise ist unser Haus an das bundesweite Sperrsystem angeschlossen, das die Teilnahme von gesperrten Spielern ausschließt. Wir als staatlicher Anbieter bieten ein verantwortungsvolles Spiel an. Wir sind nicht auf Gewinnmaxime ausgerichtet, sondern haben einen ordnungsrechtlichen Auftrag. Unsere Einnahmen fließen in Bayern, abzüglich der an Spielteilnehmer gezahlten Gewinne und abzüglich der Betriebskosten, für gemeinnützige Zwecke in den Bayerischen Staatshaushalt und kommen damit der Allgemeinheit wieder zu Gute. Dafür arbeite ich gerne.