Hallo,

ich hatte letze Woche den Fall, dass ich auf einer 3 Spurigen Autobahn links mit ca. 135 km/h gefahren bin. Die beiden rechten Spuren wurden von LKW genutzt. In der mittleren Spur fuhr ein Kleintransporter welcher kurz vor meiner vorbeifahrt ohne zu blinken links rüberzog. Ich musste innerhalb kürzester zweit meine Geschwindigkeit extrem reduzieren. Mit kurzer Lichthupe habe ich auf mich aufmerksam gemacht. Bei der vorbeifahrt wurde ich von dem Fahrer des Kleinsransporters noch gefilmt. Ich vermute aber auch, dass er mich nicht mal gesehen hat durch den toten Winkel. An der nächsten Raststätte habe ich das Fahrzeug dann gesehen und ihn auf den Vorfall angesprochen. Er äußerte das Drängler wie ich ne Anzeige bekommen und der Richter das Video sehen wird. Ich habe ihn nochmal darauf hingewiesen das er mich ausgebremst hat und auch nicht geblinkt hat. Irgendwie beschäftigt mich diese Verhalten und auch die Tatsachenverdrehung. Ein kurzes Fernlicht und oder Lichthupe war in dieser Situation sicher nicht korrekt, jedoch auch notwendig um mich kurz aufmerksam zu machen. Das der Fahrer sich nicht entschuldigt hat und noch die Situation verdreht ärgert mich am meisten. Ich vermute das dieser auch aufgrund seiner Aggression eine Anzeige bei der Polizei erstattet hat.

Sieht man das rüberziehen mit 80 km/h nicht eigentlich auch als Nötigung an, vor allem wenn dieser dies noch ohne blinken ausführt. Sollte ich hier vorsorglich auch Anzeige erstatten?

ich bedanke mich im Voraus für hilfreiche antworten.

Danke
Uta