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Aufgrund von Selbst- oder Fremdgefährdung kann man Zwangseingewiesen werden.
Bei Suizidgedanken wird man nicht eingewiesen, solange man keinen Handlungsimpuls hat. Man muss eine Diary Card ausfüllen und wird danach gefragt, ob man es alleine aushält. Vor der Entlassung wird nochmal mit dem therapeutischen Team beobachtet ob man stabil genug ist, dann kann man gehen. Oft wird noch ambulante Therapie empfohlen, damit man nicht zurückfällt (Psychotherapeut).
Bei akuter Gefährdung kommt man ohne eine gerichtliche Anordnung Therapie zu machen, innerhalb drei Tagen raus. Während dem Aufenthalt ist man in der geschlossenen Abteilung. Man bekommt normal zu essen, es gibt wenig Therapie, ein geschlossener Raucherraum und nach draussen darf man nur mit Aufsicht (nachdem es mit dem Oberarzt abgesprochen ist) und Medikamente muss man auch nehmen.
Bei einer gerichtlich angeforderten Therapie kann es zwei Monate bis zu einem Jahr anhalten (psychiatrisches Gutachten). Danach muss man einen Therapeuten besuchen bis das Problem behoben ist.