Hallo,

Also ich weiß das man aufgrund von akuter eigen oder fremdgefährdung zwangseingewiesen werden kann. Aber wo beginnt akute eigengefährdung?

Suizid versuche oder Androhung klar aber wie sieht es mit einfachen Suizid Gedanken aus ohne das die Person wirklich den drang oder Wunsch verspürt es zu tun? Oder bei selbstverletzendem Verhalten was medizinisch versorgt also genäht werden muss aber ohne tödliche Absicht erfolgt?

Ich hoffe ich habe alles verständlich ausgedrückt und freue mich von euch zu hören