Bitte, Deine Ansicht ist und bleibt die Deine. Es kann sich dabei aber auch lediglich um ein unerwartetes Missverständnis handeln. Eventuell deutetest Du manche augenscheinlichen Aktionen fälschlichweise als sexuelle Belästigung, wenngleich auch im passiven Sinne.
Ein erfolgreicher Versuch wäre es sicherlich, würdest Du ihn mit einer Aufgabe konfrontieren und darum beten, dass er Dir diese erklären möge.
Sodann solltest Du auf seine Gesten achten und damit meine ich besonders den geschwinden Blick zur Seite, orale Ablenkung zum Erreichen des Zweckes und fortwährend wäre eine sachliche Warte adäquat, eingedenk angemessener Stellungnahme.
Damit Du erfährst, ob seine Blicke gen hautfreie Stellen strömen und dann Konsequenzen daraus schlussfolgerst, die für ihn die Suspendierung auf Zeit respektive eine schriftliche Kündigung nach sich zieht, die Deinerseits mit einer Klage folgt.
Sollte er dann bösen Sinnes sein und Berufung einlegen, habe besser einen Beweis visueller und auditiver Natur, falls er Berufung gegen das Urteil einlegt.