Hi! Ich bekam heute eine Mail von meinem Professor. Bei meiner Bachelorarbeit fehle das Literaturverzeichnis. Mist, er hat Recht, das hatte ich vergessen auszudrucken in der Hektik. Habe es ihm nun zugemailt. Muss ich das Literaturverzeichnis auch in dreifacher Ausfertigung noch ausdrucken und abgeben (1. Prüfer, 2. Prüfer, Hochschulprüfungsamt)?? Und vor allem: Bekomme ich für meine Schlampigkeit einen Notenabzug??