Bei entsprechender Bodenbeschaffenheit (kein luftdichter Abschluss durch Grundwasser, Lehm etc). sind auch die Knochen nach der Ruhezeit - die sich ja auch nach der Bodenbeschaffenheit richtet - aufgelöst. Immer ist dies aber nicht der Fall und was mit ausgegrabenen Knochen passiert, hängt nicht zuletzt vom Engagement des Friedhofspersonals ab. Gewöhnlich werden solche Knochen wieder zurück ins Grab gelegt und mit Erde bedeckt.
Gut, dass Du die Fragen Deines Kindes ernst nimmst. Was vorbei geht, wenn man die Fragen ignoriert oder abtut sind die Fragen des Kindes, weil es keine (kindgerechten) Antworten bekommt. Der Umgang mit dem Tod und das Gespräch darüber fällt Kindern meist viel leichter als uns Erwachsenen. Kinder haben feine Antennen und bemerken es, wenn ihre Fragen bei den Erwachsenen Unbehagen auslösen und machen sich ihren eigenen Reim darauf. Im schlechtesten Fall machen sie sich Selbstvorwürfe, weil sie diese "schlechten" Fragen stellen oder entwickeln Verlustängste.
Eine Faustregel ist, alle Fragen des Kindes einfach und ehrlich beantworten und umgekehrt keine unverlangten und verwirrenden Erklärungen abgeben. Wenn das Kind das Gefühl hat, mit allen Fragen kommen zu dürfen und eine befriedigende (das muss keine ausufernde) Antwort erhält, kommt es gerne mit allen Fragen, die ihm wichtig erscheinen.
Ein nettes Buch mit vielen Zeichnungen und Anknüpfungspunkten für tolle Gespräche ist: "Und was kommt dann?: Das Kinderbuch vom Tod" von Pernilla Stalfelt und Birgitta Kicherer von Moritz. Dieses Buch verwendet auch unsere Kindertherapeutin.
Eine Alternative zu irgendeinem Spruch wäre, einfach Deine Gefühle mitzuteilen und zu sagen, dass Du für sie da bist. Wenn Worte fehlen, ist das nicht schlimm, Worte können die Trauer ohnehin nicht nehmen. Man kann sich auch schweigend nahe sein. Sei für Deine Freundin da, es tut ihr sicher gut, wenn sie eine Freundin hat, an die sie sich wenden kann, bei der sie sich ausweinen kann ohne viel erklären zu müssen und die einfach nur da ist ohne große Worte zu machen. Manchmal ist weniger mehr. Meine besten Wünsche für Euch!
Als Aschenkapsel bezeichnet man auch die - sehr einfach gehaltene - Urne, in welche die Asche standartmäßig im Krematorium gefüllt wird. Die Aschenkapsel/Urne kann man in eine Schmuckurne stellen (wie die russischen Puppen), direkt beisetzen oder gar nicht verwenden, sondern die Aschenreste gleich in eine spezielle Urne füllen lassen (Biourne, Seeurne, Schmuckurne...).
Aschenkapseln/Urnen werden oft auf dem Postweg verschickt, was den Angehörigen meist verschwiegen wird. Diese Urnenpakete werden von der Post auch nicht anders behandelt als die anderen Pakete, was wenig mit Pietät zu tun hat. Wir holen Urnen gewöhnlich selbst ab, oder lassen dies auch durch die Angehörigen vornehmen, wenn's gewünscht wird. Es ist ja auch lächerlich, den Angehörigen den Urnentransport zu verweigern und dann die Urne zur Post zu geben.
Särge werden hauptsächlich als Vorsichtsmaßnahme beim Handling zugenagelt oder verschraubt, damit der Deckel nicht versehentlich verrutschen kann.
Erfordern hygienische Gründe einen besonderen Verschluss, wird der Leichnam in einen Innensarg aus Metall luftdicht verlötet und/oder der Leichnam in eine Hygienehülle gepackt und/oder der Sarg dicht verklebt.
Die kann man - da ja kein relig. Ritual vorgegeben ist - gestalten wie man möchte. Als Rahmenprogramm - das individuell ausgestaltet werden kann - hat sich bei uns bewährt:
Musik als "Startzeichen" (Trauergäste haben sich meist lange nicht gesehen und sind zu Beginn oft in kleine Gespräche vertieft).
Begrüßung
Rede über den Lebenslauf etc.
Gedenkminute (meist mit Begleitmusik)
Anschließend Verabschiedungsritual (z. B. Blume zur Urne/zum Sarg legen, Urne/Sarg berühren, Kerze anzünden etc.)
Urnen-/Sargbeisetzung oder Übergabe der Urne, evtl. Schlussmusik
Natürlich kann man auch mehrere Redner einbauen oder die Feier sonstwie individuell gestalten. Auch die Wahl des Ortes trägt viel zur Stimmung bei - bei einer Verabschiedungsfeier mit Urne ist man ja örtlich sehrt flexibel (anders als mit Sarg). Von den Angehörigen selbst gestaltete Feiern sind immer viel berührender als solche, die von weltlichen Rednern oder dem Bestatter gestaltet werden.
Stimmt, aber manche "Trauer" wird da auch bloß gespielt sein. Wirkliche Trauer ist der Preis für die Liebe, wenn ein geliebter Mensch verloren wird.
Diese "Zwei-Klassen-Gesellschaft" erleben wir auch oft im Bestattungsrecht mancher Länder, wenn die immer öfter gewünschte Urnenbeisetzung außerhalb von Friedhöfen bloß für "besonders wichtige Persönlichkeiten" vorgesehen ist.
Es handelt sich um sogenannte Todeszeichen/Todesboten, die regional verschieden sind. Neben jaulenden Hunden gelten in manchen Regionen Raben oder sonstige schwarze Vögel, herabfallende Spiegel, stehende Uhren, sich scheinbar grundlos öffnende Fenster etc. als solche Todeszeichen/Todesboten.
Manche dieser Umstände treten tatsächlich in Zusammenhang mit Sterbefällen gehäuft auf, wenn auch nicht aus "geisterhaften" Gründen: *Hunde jaulen wenn das menschliche Familienmitglied verstirbt oder in der Nachbarschaft etwas "nicht stimmt" (Tiere sind da sehr sensibel), *alte Aufzieh-Uhren bleiben häufiger stehen, weil ja niemand mehr da ist zum aufziehen oder die verstorbene Person auch kurz vor dem Tode nicht mehr dazu kam oder die Familie aufgrund des absehbaren Todesfalls nicht an das Aufziehen der Uhr dachte
*sich öffnende Fenster oder Türen kommen/kamen ebenfalls daher, dass die Zeit kurz vor dem Tode meist mit schlechter Gesamtverfassung einhergeht und der Haushalt nicht mehr so in Schuss ist.
Wir nageln oder verschrauben die Särge meist. Bei manchen Modellen gibt's eine Vorbohrung für das Verschließen. Falls aus hygienischen Gründen angebracht, wird der Sarg auch dicht verklebt. Metallsärge oder Metalleinsätze für Holzsärge (bei Überführungen eingesetzt oder auch für Gruftbeisetzungen) werden meist verlötet.
In Krematorien für verstorbene Menschen - und Tierkrematorien sollten ähnlich arbeiten - wird vor dem Kremationsvorgang ein Schamott-Stein mit einer eingestanzten (einmaligen)Seriennummer auf den Sarg gelegt. Der Stein mit der Nummer bleibt immer bei der Asche und kommt auch in die Urne. So kann die Asche immer identifiziert werden. Wenn Du die Deine Urne öffnen kannst und den Stein siehst, ist das ein Indiz für einen ordentlichen Vorgang. Wenn kein Stein drin ist, ist's wirklich fraglich, wie das Krematorium die Aschen zuordnet - kaum glaubhaft, dass nur eine Kremation am Tag stattfindet und Verwechslungen so ohnehin ausgeschlossen wären. Die Kremation selbst müsste jedenfalls einzeln stattfinden, damit keine Aschen vermischt werden. Seriöse Tierkrematorien sollten auch eine Besichtigung erlauben und den Vorgang genau erklären können. Sonst lieber Finger weg.
Aktuelle Friedhöfe werden kaum aufgelassen, die bleiben so. Stößt man beim Bauen auf sehr alte Friedhöfe (die in Vergessenheit geraten sind), dann wird meist einfach weitergearbeitet. Da hat schon wegen der Kosten niemand ein Interesse daran, die Knochen umzubetten.
Werden einzelne Gräber aufgelassen, kommen die Urnen (Knochenreste sind meist nicht mehr da oder werden ignoriert) in ein Urnensammelgrab am Friedhof.
Hängt von der Friedhofsordnung ab, die regional sehr unteschiedlich sein können. Bei Platzmangel sind reservieren eher nicht möglich, bei Überkapazitäten wird man um Reservierungen froh sein. Mit etwas gutem Willen seitens der Friedhofsverwaltung sollten individuelle Wünsche innerhalb gewisser Grenzen schon erfüllbar sein.
Theoretisch könnten Sie vor der Bestattung entfernt werden, das passiert aber nicht. Zahngold ist auch nicht so wertvoll, dass dies ein grosses Geschäft wäre - schon gar nicht gemessen am Aufwand und Risiko. Bei der Erdbestattung bleibt das Gold im Mund und wird mit begraben. Bei der Feuerbestattung wird gewöhnlich der Schmelzpunkt von Gold (und Legierungen) überschritten und das geschmolzene Gold könnte nur sehr schwer getrennt und verwendet werden. Manche Krematorien mit Trennmöglichkeit spenden eventuelle Erlöse aus Kremationsrückständen für soziale Zwecke - die Beträge sind aber sicher nicht hoch und der Aufwand ist nicht gering.
Ich empfehle immer, die eigenen Gefühle und Wünsche für die Hinterblieben kurz zusammenfassen und in ein oder zwei Sätzen ausdrücken. Wenn man dies ernsthaft und ehrlich tut, kann man gar nicht danebenliegen und es ist viel mehr wert, als eine gedankenlos hingeschriebene, aber formell korrekte Floskel.
Das angebliche Stehenbleiben der Uhr ist eines der sogenannten Todeszeichen. Früher waren viele solcher - regional variierender - Todeszeichen bekannt (heulende Hunde, Raben, zerbrochene Spiegel, herabfallende Löffel...). Diese Ereignisse fanden dauernd statt, unabhängig von sterbenden Leuten. Fallweise natürlich auch zu Todesstunden (die ja nicht punktgenau bekannt waren, sondern innerhalb bestimmter Zeiträume lagen). Wurde das Zusammentreffen von Todeszeichen und einem Todesfall beobachtet, verstärkte das natülich den Glauben daran. Manche Todeszeichen häuften sich tatsächlich zu Todesstunden oder kurz davor, etwa die herabfallenden Löffel, die den altersschwachen Leuten kurz vor dem Ableben tatsächlich öfter aus der Hand gefallen sein dürften als sonst. Auch eine Uhr dürfte früher öfter stehen geblieben sein, besonder wenn sie aufgrund des Todesfalls nicht mehr aufgezogen worden ist.
Und das Gewicht von Menschen variiert auch ständig und natürlich auch in der Todesstunde, das bedeutet aber nicht, dass aufgrund des Todes eine Gewichtsveränderung - etwa durch das Entschwinden der Seele - stattfindet. Einige Fälle hintereinander sind noch keine statisch signifikante Häufung.
Kosten für eine einfache Bestattung müssen immer von der öffentlichen Hand getragen werden, wenn der Nachlass nicht reicht. In Deutschland werden zudem die unterhaltspflichtigen Angehörigen in die Pflicht genommen, wenn diese zahlungskräftig sind. Grundsätzliche Details der Bestattung richten sich dennoch nach der Familie bzw. zu Lebzeiten geäußerten Wünschen der verstorbenen Person, auch wenn der Staat die Kosten trägt.
Leider bekommt man vom Amt oft genug eine abschlägige Information, gegen die man sich dann - besonders in der Situation - nicht recht wehren kann bzw. auf die Richtigkeit einfach vertraut.
Für Fälle, die durch den Rost fallen, gibt's eventuell Hilfe von gemeinnützigen Organisationen wie Caritas etc.
Alles Gute!
Kosten in Zusammenhang mit einer Obduktion sind KEINE Bestattungskosten!!! Allenfalls die Bergungskosten könnten als Bestattungskosten durchgehen, weil die ja auch anfallen würden, wenn die verstorbene Person nicht zur Obduktion müsste. Es handelt sich um Kosten der Strafrechtspflege (wenn die Obduktion wegen Verdachts des Fremdverschuldens in Auftrag gegeben wird) oder sanitätspolizeiliche Kosten (wenn die Obduktion bloss zur Klärung der sonst nicht feststellbaren Todesursache vom Leichenbeschauer in Auftrag gegeben wird).
Leider werden diese Kosten oft genug einfach den Angehörigen mit den Bestattungskosten in Rechnung gestellt. Manche Bestattungsunternehmen, die ja auch Aufträge von den Behörden bekommen, spielen da auch noch mit und treiben die Kosten für die Behörden ein bzw. informieren die Angehörigen nicht korrekt.
Finde ich sehr gut, dass Du diese Kosten hinterfragst und Dich wehrst! Viel Erfolg und alles Gute!
Diesbezügliche Bräuche sind regional sehr verschieden. Den Brauch, Geld zur Trauerkarte zu legen, kenne ich beispielsweise gar nicht und hätte davon abgeraten. Da es aber viele anderslautende Antworten gibt und es in Eurer Region - auch nach Deiner Erinnerung - anscheinend nicht unüblich ist, kann man das machen.
Wenn man mit den Ortsbräuchen nicht so vertraut ist, bieten sich ältere Nachbarn oder PfarrmitarbeiterInnen und natürlich der örtliche Bestatter als Auskunftspersonen zu solchen Fragen an.
Tut mir leid, dass zur Trauer auch noch solche Probleme kommen. Die Problematik der Bestattungskosten ist nicht so einfach, wie das gerne dargestellt wird. Ein Hauptproblem sind Landesgesetze, die fallweise rechtswidrig sind.
Die Friedhofsgebühren werden zunächst demjenigen vorgeschrieben, der nach der Friedhofsordnung die Nutzungsberechtigung am Grabe bzw. den Auftrag erteilt hat. Das kann ein Dritter nicht zu Deinen Lasten veranlaßt haben. € 2000,- für Grabgebühren kann ich mir ohnehin schwer vorstellen. Hast Du schon eine Gebührenvorschreibung erhalten? Falls ja, beachte jedenfalls dort angeführte Einspruchsfristen - Rechtskraft heilt den größten Blödsinn und kann zur Zahlungsverpflichtung führen, auch wenn die Vorschreibung auf falschen Tatsachen basiert.
Beste Grüße!
Du wirst die Kosten keinesfalls tragen müssen, weil Du nicht zum Kreise derer gehörst, die theoretisch dazu herangezogen werden können. Die Kosten der Bestattung haften am Erbe (BGB). Leider stiften die Landesgesetzgeber (Bestattungsrecht ist Ländersache) mit neu erfundenen Bestattungsberechtigten und Bestattungsverpflichteten in den Landesbestattungsgesetzen unnötige Verwirrung, die teils auch verfassungswidrig ist. Eine einfache Bestattung (die Angehörigen haben bezüglich Bestattungsart und -ort aber auch ohne zu bezahlen ein Mitspracherecht!) muß notfalls aber der Staat zahlen. Leider wird bei den zuständigen Stellen oft genugt versucht - vielleicht auch aus Unwissenheit - die Kostenanträge abzuschmettern.