![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Paragraph 49 NatSchGesetzt.
"Man darf sich auf unbewirtschafteten Flächen Zwecks Erholung bewegen. Davon ausgeschlossen sind bewirtschaftete Flächen wie Äcker, Weiden und Wiesen."
Es ist immer eine gute Idee vorher einfach den Landwirt selber anzusprechen. So eine Initiative zeigt Wertschätzung für die Arbeit, die auf den Flächen geleistet wird.