Ich weiß so ähnliche Fragen wurden schon gestellt, aber keine der Antworten und Fragen konnte mich zufriedenstellen ! Ich möchte mich gerne mit einer Freundin (wir sind beide gelernte Kinderpflegerinnen) als Tagesmütter selbstständig machen. Wir haben Berufserfahrungen von Krippenalter bis Hortalter. Wir können jedoch nicht nachvollziehen weshalb wir nun (laut Informationen aus dem Internet) extra Kurse besuchen müssen um unser Vorhaben in die Tat umzusetzen. Immerhin haben wir die Qualifikationen die in 160 Std beim Jugendamt zu erlernen sind bereits 2 Jahre in der Ausbildung gelernt und diese auch bestanden!

Wäre es möglich, dass man diese Kurse nur dann machen muss, wenn man Fördermittel des Jugendamtes bzw der Stadt in Anspruch nehmen will? Was bei uns nicht der Fall ist, weil wir das nötige Kapital bereits zur Verfügung haben.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.