Hi,

das sieht für mich aus wie die amerikanische Version des japanischen Klassikers "Takeshi´s Castle", dem Vorläufer von ABC´s "Wipeout".

https://de.wikipedia.org/wiki/Takeshi%E2%80%99s\_Castle

https://youtube.com/watch?v=7e5W9\_0f30Q

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Okay, danke für die PN!

Schätze, ich wohne ca 1000 km zu weit weg, als dass ich Dir persönlich Hilfe anbieten könnte. Nachhilfeschüler wie Du waren nämlich mein Spezialgebiet.

Da es bei Dir nicht auf die reine Wissensvermittlung, sondern vor allem um die Lernmotivation ankommt, und darauf, den Stoff interessant zu gestalten, wirst Du mit einem Nachhilfeinstitut nicht gut bedient sein.
Auch ein älterer Schüler wird da nicht helfen.

Was Du brauchst, ist jemand mit didaktisch-pädagogischer Ausbildung, also ein/e Lehrer/in / Referendar/in, oder zumindest eine/n Lehramtsstudent/in.

Ich würde die Englischlehrer Deiner Schule fragen, wen sie diesbezüglich empfehlen können.
Außerdem könntest Du Dich bei Mitschülern umhören, ob jemand dieselben Lernblockaden hat wie Du und eine/n Nachhilfelehrer/in haben, den/die sie weiterempfehlen können.

Evtl., wenn Du nicht weit von einer Universitätsstadt wohnst, könntest Du auch im Englischen Institut anfragen, ob Dir die Dozenten dort Lehramtsstudenten empfehlen können.

Um Dir ein wenig Mut zu machen: Ich war selber mal eine ziemlich widerwillige Englischschülerin - und inzwischen bin ich mit Leib und Seele Englischlehrerin! ;-)

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Hier eine kleine Recherchehilfe bezüglich der "gesteigerten Unterhaltspflicht" für Dich:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltspflichten-gegenueber-minderjaehrigen-kindern_014058.html

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Kindesunterhalt_(Deutschland)

;-)

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Haha, Dein Ansinnen ehrt Dich ja sehr, aber wie meinst Du, hier an die Vokabeln zu kommen?

Indem wir die illegal Seite für Seite einscannen und hier hochladen?

Der einfachste Weg ist, Du erwirbst sie käuflich, und zwar hier:

https://www.phase-6.de/classic/lerninhalte/Cornelsen/Englisch/New-Highlight/New-Highlight-6.html

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Die Frage ist etwas missverständlich, aber um konkret zu antworten:

Ab 18 hast Du einen Anspruch auf den Mindestlohn.
Wie man in zahlreichen Internetbeiträgen nachlesen kann:

http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-12/mindestlohn-januar-ausnahmen

http://www.mindest-lohn.org/ausnahmen.html

Ich vermute mal, dass Du nicht sozialversicherungspflichtig arbeitest. Insofern bekommst Du als geringfügig Beschäftigter nicht mehr Geld, aber musst im Zweifelsfall einige Stunden weniger arbeiten, um auf 450,- € zu kommen.
Nicht sicher bin ich mir, ob ein "Modeladen" unter die Textilbranche und damit unter die branchenspezifische Übergangsregelung (bis zum 31.12.17) fällt.

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Hallo David,

immer Ruhe bewahren, das ist ja nun denkbar simpel (excuse the pun.. ;-)

Simple Past als einfache Vergangenheit benutzt Du, um Vergangenes zu beschreiben, insbesondere wenn eine Zeitangabe als Signalwort gegeben ist: yesterday, last week/month/year, a month ago, ...

Das Simple Present als einfache Gegenwart wird von uns Deutschen gerne als Präsensform benutzt, um auszudrücken, was jetzt gerade passiert; das ist so allerdings nicht richtig. (Das wäre das Present Progressive, aber darüber musst Du Dir bei Deiner Aufgabe keine Gedanken machen.)

Tatsächlich benutzt Du das simple present um auszudrücken, dass etwas selten, manchmal, oft, für gewöhnlich oder immer passiert (never, sometimes, often, usually, always). Wenn eines dieser Signalwörter auftaucht, benutzt Du auf jeden Fall das simple present.
Nur bei der 3. Person Singular (he/she/it, das S muss mit!) verändert sich das Verb durch Anhängen des 's' (Achtung: Bei Wortendung auf Vokal ggf. leicht geänderte Schreibweise: go - goes, do - does).

Mehr musst Du gar nicht beachten ;-)


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Hallo angehender Kollege,

sinnvoll wäre, Dir bereits einen Überblick über die wichtigsten Bereiche und Epochen zu verschaffen.
Üblicherweise musst Du als Lehrämtler Leistungsnachweise in Alter, Mittlerer und Neuer Geschichte erbringen.

In der Alten Geschichte hat sich inzwischen das Forschungsinteresse in den letzten Jahren zunehmend weg von den traditionellen Feldern der Ereignis- und Verfassungsgeschichte verlagert hin zu Bereichen wie Kultur- und Mentalitätsgeschichte, der Sozialgeschichte und der Geschichte des Alltagslebens und der Wirtschaftsgeschichte.

Beim Studium des medium aevum beschäftigst Du Dich mit einem grob 1000 Jahre (~500 - 1500) umfassenden Zeitraum.
Die Mediävistik ist heute von einer thematischen Vielfalt gekennzeichnet; nach der lange Zeit vorherrschenden rechts-, politik- und verfassungsgeschichtlichen Sicht verschiebt sich seit einiger Zeit der Schwerpunkt zunehmend in Richtung einer `historischen Kulturwissenschaft´, die alle Lebensbereiche der mittelalterlichen Gesellschaft und die Vielfalt ihrer Lebensäußerungen erfassen will – also Wirtschafts- und Sozialgeschichte ebenso wie Alltags- und Mentalitätsgeschichte oder die Geschichte der Herrschaftspraxis.

Im Fach Neuere Geschichte beschäftigst Du Dich sowohl mit der Frühen Neuzeit (ab ~ 1500), der Neuesten Geschichte (ab ~ 1800) als auch mit unserer Zeitgeschichte.

Das Geschichtstsudium ist extrem leselastig und als Selbststudium konzipiert. es obliegt also Deiner eigenen Verantwortung, Dir Fachwissen anzulesen.

Für die Lektürefähigkeit von Quellen und wissenschaftlicher Literatur solltest Du fremdsprachlich solide aufgestellt sein: Zumindest Englisch, Französisch und möglichst Latein sollten keine Probleme darstellen.
Gegebenenfalls kannst Du die Zeit nutzen, hier Defizite aufzupolieren.
An den meisten Universitäten musst Du eh Deine Lektürefähigkeit in einer europäischen Fremdsprache außer Englisch, sowie in Latein nachweisen. (Brauchst Du für Deinen Studiengang das Latinum? Falls ja, und wenn es noch nicht vorhanden sein sollte, nutze die Ferien z.B. für einen Crashkurs!).

Was Du außerdem zur Vorbereitung machen kannst, ist, Dich mit Deinen Fach-Bibliotheken vertraut zu machen. Du könntest Dir das notwendige Überblickswissen gleich dort anlesen; das spart außerdem Kosten für die Bücher. ;-)

Hier eine - eher eklektische - kleine Lektüreliste für den angehenden Historiker:

Alte Geschichte studieren, Blum, Wolters, utb basics

Geschichte der Antike. Ein Studienbuch, Hans-Joachim Gehrke / Helmuth Schneider (Hrsg.), Stuttgart / Weimar 2000.

Geschichte der römischen Kaiserzeit, Karl Christ, 5. Auflage, München 2005.

Europa im frühen Mittelalter 500–1050, Hans-Werner Goetz, Stuttgart 2003

Bevölkerungsgeschichte Europas, Weigl, Andreas, utb

Der lange Weg nach Westen (Bd. 1), Heinrich August Winkler, München 2000.

Weimar. Deutschland 1918–1933, Hagen Schulze Berlin 1982.

Die Schlafwandler, Clarke, Cristopher, 2014

Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften, Brandt, Ahasver von,14. Aufl., Stuttgart 1996.

dtv-Atlas zur Weltgeschichte. Karten und chronologischer Abriss, 2 Bde., Kinder, Hermann/ Hilgemann, Werner (Hgg.), 35. durchges. Aufl., München
2002.


Internet-Handbuch Geschichte
, Jenks, Stuart (Hg.), Köln 2001.

Oldenbourg Grundriß der Geschichte, Bleicken, Jochen u. a. (Hg.), München 1979ff.

Lexikon Geschichtswissenschaft: Hundert Grundbegriffe, Jordan, Stefan, Stuttgart 2003.

Siedler Deutsche Geschichte
, 12 Bände, Siedler Verlag, 1994


Die Liste könnte man noch endlos fortsetzen..
Am Besten knöpfst Du Dir zum Einstieg erstmal Überblickswerke wie z.B. "Werkzeug des Historikers", "Oldenbourg Grundriss der Geschichte" oder das "Lexikon der Geschichtswissenschaft" vor.

Viel Spaß dabei!


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Dir zu erklären, wie Du Polizist in Deutschland werden könntest, wäre problemlos möglich.

Aber Du fragst hier nach den Voraussetzungen, den Beruf in der Türkei zu erlernen.

Wäre es nicht sinnvoller, Du machst Dich einfach auf der entsprechenden Homepage der türkischen Polizei kundig?

Im Übrigen wage ich mal zu bezweifeln, dass Du - je nach Laufbahn - überhaupt einen höheren Schulabschluss brauchst.

(Abgesehen davon würde ich mir gut überlegen, wie erstrebenswert es unter den derzeitigen politischen Bedingungen wäre, dort Staatsdiener zu werden..)


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Spontan muss ich bei der Kombi an "Therapeutisches Reiten" denken.
Dafür wären am ehesten die heilpädagogischen Studiengänge sinnvoll; zusätzlich bräuchtest Du natürlich offizielle reiterliche Qualifikationen.

In Vechta wurde 2011 das „Transfer Institute For Equine Assisted Therapy and Management“ ins Leben gerufen; ein Institut für Reittherapie, bei dem man in den Social Care Studies der privaten Steinbeis Business Academy in Berlin eingeschrieben wäre.

Außerdem böte sich der relativ junge Studiengang "Pferdewissenschaft" an:

http://www.osa.fu-berlin.de/pferdewissenschaften/studium/ueber_das_studium/index.html

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Ich sehe das wie Ansegisel:

Bei Zahlungsverzug entscheidet die Uni, ob sie ihre Leistungen nur zurückhält, bis die Zahlung geleistet wurde, oder ob sie Dich endgültig exmatrikuliert, während sie sich gleichzeitig das Recht vorbehält, die gesamten Studiengebühren zu einem bestimmten Zahlungsdatum einzufordern (sie stellen sie Dir "fällig", d.h. zu dem Zeitpunkt musst Du zahlen).


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Das ist eine interessante Frage - die sich wohl nicht ganz klar beantworten lässt.

In diesem Fall würdest Du ja etwas zu Deinen Ungunsten verschweigen - nicht zu denen des potentiellen Arbeitgebers.

Es kann tatsächlich sein, dass Du zu "überqualifiziert" bist.
Damit meine ich nicht einmal, dass die Chefs Dich für zu gut qualifiziert halten, sondern eher, dass sie Dir aufgrund Deiner höheren formellen Qualifikation ein höheres Gehalt zahlen müssten (was ja in der Regel durch einen höheren Bildungsgrad angestrebt wird..).

Ungünstig natürlich, wenn man zwar Anspruch auf ein höheres Gehalt hätte - deswegen aber gar nicht erst den Job bekommt.

Auf Nachfrage wäre es natürlich offenbarungspflichtig. Ansonsten ist eine Auslassung keine aktive Lüge, insofern ließe sich streiten, ob dadurch das Vertrauensverhältnis zum AG nachhaltig gestört würde. Auch erschleichst Du Dir keine Leistungen, die Dir nicht zustünden, oder machst Dich der Hochstapelei schuldig.

In der Zeit habe ich einen Artikel zum Arbeitsrecht bzgl einer gefälschten Vita gefunden; daraus folgender Auszug:


"Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Arbeitgeber einen Irrtum erregt und ihn zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst haben.
Die Täuschung kann auch in einem Verschweigen von Tatsachen bestehen – nämlich dann, wenn der Mitarbeiter eigentlich die entsprechenden Tatsachen offenbaren hätte müssen. Eine Anfechtung muss allerdings binnen der Jahresfrist erfolgen.

Sie können Ihren Mitarbeiter jedoch auch außerordentlich
kündigen – das Arbeitsverhältnis endet dann fristlos. Anfechtung und
Kündigung stehen nämlich selbständig nebeneinander, sodass theoretisch
eine Anfechtung nicht erfolgreich sein kann, wohl aber eine fristlose
Kündigung. Entscheidend ist der Einzelfall. Allerdings muss eine
fristlose Kündigung entsprechend § 626 Absatz 2 BGB innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von den Tatsachen Kenntnis erlangt."


Im Zweifelsfall empfehle ich Dir, Mitglied in der GEW zu werden, damit Du dort die kostenlose Arbeitsrechtsberatung für Mitglieder nutzen kannst.


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Hallo Manutshko,

in diesem Falle benutzt Du die erste Variante.

Ein Bekannter aus dem UK sagt dazu Folgendes:
The normal construction is it is/would be worth doing (or learning).
Nobody says "it is/would be worth to do sth."!!

Im Übrigen empfiehlt sich die Nutzung eines guten Dictionaries - da kannst Du solche Kollokationen (feststehende Begriffe, gehäuftes gemeinsames Auftreten mehrerer Wörter) direkt nachschlagen.

http://dictionary.cambridge.org/de/worterbuch/englisch/worth?q=be+worth+

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Hier handelt es sich aber nicht um ein Gehalt, sondern eine Besoldung.

Insofern ist die Sache für Dich denkbar einfach:
Du gehst auf
http://www.beamtenbesoldung.org/beamtenbesoldung/rechner.html

Dort gibst Du die entsprechenden Rahmendaten ein: Bundesland, Kirchensteuer, rentenversicherungspflichtig (nein), PKV (ja), ...

Einfacher ist es natürlich, wenn Du direkt über Dein Bundesland und die entsprechende Beamtengruppe reingehst, z.B. Polizeibeamter. Die Besoldungsstufe solltest Du natürlich wissen, also ob Du z.B. unter A8 oder A9 fällst.

Et voilá!
Gar nicht so schwierig, oder?

Bedenken musst Du allerdings: Ein Beamten-Netto ist nicht vergleicgbar mit einem Angestellten-Netto; es gehen ja noch die Beiträge für die private KV ab, die Du ohne Arbeitgeberbeiträge aus dem Netto zahlst. (Wobei Polizisten und Soldaten meines Wissens unter die "Freie Heilfürsorge" fallen..).

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Hallo Londonbeere,

auch als volljährige Azubi sollten Überstunden von Dir nur in sehr begrenztem Umfang verlangt werden.

Gibt es eine zeitlich begrenzte Regelung, dürfte Deine Arbeitszeit vorübergehend auch mal auf bis zu 10 Stunden hochgesetzt werden.
Gibt es eine entsprechende Regelung bzgl. Deiner Überstunden?

Was steht in Deinem Ausbildungsvertrag in Bezug auf die tägliche / wöchentliche Arbeitszeit?
Was sagt der Vertrag zum Thema Mehrarbeit?

Auf den folgenden seiten findest Du gute Infos und einige sehr gute Tipps bzgl. Deines weiteren Vorgehens:

http://www.arbeitsvertrag.org/azubi-ueberstunden/

http://www.arbeitsrechte.de/azubi-ueberstunden/

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/azubis/ueberstunden-waehrend-der-ausbildung-nur-freiwillig-und-bezahlt/

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Hallo Tess,

nimm den Job bloß an!

Was willst Du machen? Für die Zukunft kann man gerade als junger Mensch ja eh keine Garantien abgeben - noch viel seltener bekommt man als Angestellter in der heutigen Arbeitswelt welche.

Günstiger für Deinen weiteren Lebensweg wäre es natürlich, wenn Du versuchst, als sogenanntes "Nulltsemester" vor Refbeginn eine Vertretungsstelle an einer Schule zu bekommen. Dann stellt sich das Problem mit der Frage "Was erzähl ich dem Arbeitgeber?" auch nicht mehr, weil die Stelle eh befristet wäre.

Alles Gute für den Vorbereitungsdienst!

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Hallo,

also, aus eigener Erfahrung kann ich Dir sehr empfehlen, gymnasiales Lehramt zu wählen. Dadurch hast Du die Große Fakultas und somit die größte Wahlmöglichkeit später.

Das liegt daran, dass die Lehrbefähigungen sozusagen "abwärstkompatibel" sind: Als Studienrätin kannst Du prinzipiell nicht nur an jeder Schulform unterrichten, sondern wenn Dich der intellektuelle Ehrgeiz packt, auch noch eine Abordnungsstelle oder Nebentätigkeit an der Hochschule anstreben (sowohl im fachlichen, als auch im didaktischen Bereich).
Dahingegen kann man am Gymnasium nicht wirklich was mit Dir anfangen, wenn Du nur die kleine Fakultas (= Lehrbefähigung Sek I) hast.

In Niederschsen ist es tatsächlich so, dass Du als Studienrätin mit A13 finanziell besser dastehst als die übrigen Lehrämter, die inzwischen pauschal auf A12 eingeordnet sind.
In anderen Bundesländern (Bsp.: S-H) ist es so, dass Primarschullehrkräfte noch mit A12 verbeamtet werden, Gemeinschaftsschullehrer und ehemalige Realschullehrer mit A13; Lehrkräfte aus dem alten Grund- und Hauptschullehramt konnten die A13-Anerkennung beantragen, wenn sie hauptsächlich in Sek I uunterrichten. Das lohnt sich auf die Jahrzehnte gesehen schon.

Das schöne mit großer Fakultas ist: Den Titel erwirbst Du qua Zweitem Staatsexamen und darfst ihn dann mit der Verbeamtung führen.
Warum das interessant ist? Weil der Titel (und viel interessanter: die Besoldungsstufe!) an die Qualifikation, nicht die tatsächlich eingeschlagene schulische Laufbahn gebunden ist.
Soll heißen: Ich bin als Studienrätin inzwischen an einer Gemeinschaftsschule verbeamtet und bekomme zwar wie die Kollegen A13, aber plus Laufbahnzulage "Studienrat". Das sind zwar anfänglich nur ca. 85,- brutto, aber a) ist Haben besser als Brauchen und b) habe ich im Gegensatz zu den Kollegen die Möglichkeit, mich irgendwann auf A14 zu bewerben, ohne(!) eine Funktionsstelle übernehmen zu müssen. (Das ist an niedersächsischen Gymnasien etwas anders, soweit ich weiß).

Cum grano salis:
Das Studium für die gymnasiale Laufbahn ist fachlich anspruchsvoller, dafür wirst Du in pädagogischer und fachlicher Hinsicht nicht so gut auf die Realität vorbereitet (das Meiste muss man sich aber eh als "learning by doing" im Berufsalltag erarbeiten..). Je nach Bundesland und Fach brauchst Du im Zweifelsfall noch ein Latinum.
Außerdem kann das Ref sehr hart ausfallen - den Leistungsanspruch stellen die Gymnasien auch an ihre Lehrkräfte..

Am Gymnasium wirst Du Dich - je nach Fächerkombi - im Zweifelsfall totkorrigieren, speziell mit einer Sprache im Abi. Die paar Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung weniger fangen den Mehraufwand nicht ansatzweise auf, das muss Dir klar sein!!
Dafür lannst Du fachlich befriedigender arbeiten.
An den gemischten Schulformen schlägst Du Dich natürlich viel mehr mit pädagogischen und vor allem sozialen Problemen rum - aber auch das kann sehr erfüllend sein, weil man das Gefühl hat, menschlich noch was bewirken zu können. Du hast weniger Korrektur- und Vorbereitungszeit, die tatsächliche Unterrichtsstunde ist aber meist sehr viel "verdichteter" und energiezehrender.

Da muss man gucken, was einem mehr liegt.

Die gute Nachricht: Niedersachsen verbeamtet seit Jahren so ungefähr alles an Lehrkräften, was zu haben ist.. Zahllose Jungelehrer wandern daher nach NDS aus, weil dort nach wie vor gesucht wird, allerdings vor allem in den strukturschwachen Gebieten.

Welche Fächerkombi für welche Schulform in den nächsten Jahren am gefragtesten sein wird, kann man beim Ministerium erfragen. Ad hoc habe ich bei meiner recherche keine offizielle Prognose zum Bedarf der nächsten Jahre finden können, außer, dass insgesamt große Anstrengungen unternommen werden, Lehrkräfte anzuwerben:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/17-punkte-aktionsplan-zur-lehrkraeftegewinnung--heiligenstadt-der-pflichtunterricht-ist-gesichert-weitere-einstellungen-werden-noch-folgen-145644.html

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/gute\_lehrer\_braucht\_land/gute-lehrer-braucht-das-land-6374.html


Hoffe, ich konnte Dir helfen; viel Erfolg!

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Selbstverständlich kannst Du das nicht!

Du brauchst ja auch eine fachliche Qualifikation in Deinen Unterrichtsfächern ("Fakultas").

Erst die allgemeine Hochschulreife, anschließend einen ausreichend gutbenoteten Bachelor in einem Lehramtsstudiengang, dem dann der entsprechende Masterstudiengang folgt.
Für die praktische Ausbildung folgen dann 18 Monate (in wenigen Fällen auch noch 24 Monate) Vorbereitungsdienst mit abschließendem Examen.

Dann kann man Dich auf die Kinder loslassen. ;-)

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