Darf das Ordnungsamt jederzeit Sonderrechte in Anspruch nehmen?
Darf das Ordnungsamt jederzeit Sonderrechte in Anspruch nehmen? Im Gesetz (§35 Sonderrechte) steht nur das es das nur unter Umständen machen darf sprich falsch parken usw.. Nur was soll das genau bedeuten? Für mich heißt das in Ausnahmefällen wenn überhaupt.
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