Hallo allerseits,
ich wollte über Ebay ein gebrauchtes Laptop kaufen. Mit Paypal habe ich bezahlt, die Ware kam danach bei mir an.
Ich habe die Ware ausgepackt und geprüft: einerseits war der Netzteil nicht vollständig (Kontaktfehler vorhanden), andererseits konnte man hören, dass irgendwas mit dem Lüfter nicht funktioniert.
Ich wollte daher die Ware zurück schicken. Der Verkäufer weigerte sich, diese nicht vollständige Ware zurück zu nehmen. Ich musste ebay-Kundenservice einschalten, und über einen Fall die Rücksendung veranlasst, und dadurch konnte ich erst mein Geld auch zurück bekommen.
Da diese ganze mir ein negatives Kaufserlebnis war (unnötige Spekulation seitens Verkäufers und Rückgabe nur mit Ach und Krach), habe ich eine negative Bewertung über den Verkäufer abgegeben. Kommentar meiner negativen Bewertung lautete: "Unnötige Spekulation bei der Rückgabe"
Nachdem die negative Bewertung abgegeben wurde, hat der Verkäufer sich sofort per Mail (außerhalb ebay) gemeldet, und folgenden geschrieben:
Betreff: EBAY Negativ
Mail-Inhalt:
"Sehr geehrter Herr Käufer
Ihre Bewertung ist eine unerhörte Frechheit! Gehen Sie davon aus das wir uns das auf keinen Fall gefallen lassen.
Hiermit setzen wir Ihnen eine 24 Stündige Frist um diese verleumderische Bewertung beseitigen zu lassen.
Anderweitig hören Sie von unserem Anwalt denn falsche Bewertungen sind strafbar! Das bösartige daran ist, dass Sie sich erst durch eine erfundenen Rückgabegrund einen Rücksendeschein erschwindelt haben und dann auch noch eine verleumderische Bewertung abgeben. Sorry - ab er das gibt eine "schöne" Schadenersatzklage.
Übrigens dokumentieren wir jede Rücksendung per Video - vom Auspacken bis zur Kontrolle der Vollständigkeit und der angegebenen Mängel. Das Netzteil hatte keinen Wackelkontakt und das Notebook war auch einwandfrei in Ordnung aber das wissen sie ja selber.
Mit freundlichen Grüßen"
Als Ergänzungskommentar hat er zu meiner negativen Bewertung folgendes hinterlassen: "haben wir sie mit Frage nach Fehlerbeschreibung überfordert? klar da war keiner!"
Und zum Schluss hat er als Ergänzungskommentar zu seiner eigenen positiven Bewertung folgendes hinterlassen: "!!! VORSICHT ERSCHWINDELT SICH RETOURENSCHEIN !!!"
Ich habe grundsätzlich keine Angst von solchen Erpressungen, möchte aber trotzdem die rechtliche Lage der Situation wissen. Kann meine Bewertung tatsächlich zur Schadensersatz führen? Falls ja, dann in welcher Höhe? Ist die E-Mail des Verkäufers als Nötigung anzusehen? Und sind seine Ergänzungskommentar rechtlich als Beleidigung anzusehen?
Bitte alle Aspekte mir mitteilen, damit ich ein besseres Überblick über die rechtliche Lage der Situation haben kann.
Die Fehler des Notebooks sind auf Bilder nicht sichtbar, es gibt jedoch eine Person, die als Zeuge nachweisen kann, dass die Kontaktfehler doch vorhanden waren und die Geräusche des Lüfters auch auf Fehler hinweisen.