Hallo aus Bremen. Und zwar geht es um folgendes. Eine gute Freundin von mir wird Alkoholismus vorgeworfen. Sie trinkt gelegentlich am Wochenende Alkohol. Sie soll jetzt zu einer Suchtberatung gehen und klären lassen ob eine Abhänigkeit bzw. Alkoholismus vorliegt. Die Mutter hat sich an das Amt gewannt. Das Ergebnis möchte das Jugendamt schriftlich haben(Kindeswohlgefährdung). Wenn der nette Herr von der Suchtberatung dazu kommt das Alkoholabhängigkeit vorliegt und das Jugendamt davon erfährt wie sieht das denn mit dem Führerschein aus? Gibt das Jugendamt Informationen an die Führerscheinstelle weiter so das es da zu Problemen kommt oder unterliegt das Jugendamt der schweigepflicht?

Freue mich auf Antwort