Der Sachverhalt : Ich habe eine Immobilie im Ausland zu verkaufen und einem Interessenten gegen Bezahlung ein Vorkaufsrecht eingeraeumt . Dieser Kaeufer kommt aber erst im Juni und entscheidet auch erst dann ob er ueberhaupt kaufen will ,da er die Immobilie bis anhin nur auf Bildern gesehen hat . Nun war aber jemand hier der sich nach Besichtigung sofort entschieden hat zu kaufen. Wie kann ich das Vorkaufsrecht wieder rueckgaengig machen .Das derjenige dann sein Geld retour bekommt steht ausser Frage .Genuegt es wenn ich per Mail offiziell das Vorkaufsrecht wiederrufe und ihm den bezahlten Betrag dafuer retour ueberweise ? Ich bedanke mich schon mal fuer Eure Hilfe bei diesem Problem . Gruss Tulca
Wie kann ich ein erteiltes Vorkaufsrecht wieder Rueckgaengig machen?
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