Folgende Frage: Auf Straße "A-Straße" gilt Parken mit Parkschein und/oder Anwohner Parkausweis. Alles ordnungsgemäß ausgeschildert.

Jetzt endet die Straße "A-Straße" und knickt um 90° ab. Damit ändert sich auch der Name der Straße in "B-Straße". Dort ist dann nur das absolute Parkverbotsschild aufgestellt, aber mit Richtungspfeil, sodass man zwischen den Schildern parken darf.

Jetzt ist die Frage: Gilt dort immer noch das Anwohnerparken/Parken mit Ticket oder hebt der neue Straßenname alles auf? Leider habe ich in den Regeln der STVO nichts dazu gefunden.