Auszahlung Pensionskasse Nachlass?

Hallo,

Ich hätte eine Frage zur Auszahlung der Pensionskasse nach Tod.

Meine Frau ist verstorben, aufgrund dessen wurde mir und unseren Kindern von der Pensionskasse ihres Arbeitgebers eine Einmalzahlung ausgezahlt.

Dies habe ich so auch in der Steuererklärung angegeben.

Nun wurde dieser Betrag als Einkommen berechnet (sonstige Einkünfte) und entsprechend versteuert, was ich erwartet habe.

Soweit entspricht das auch meinem Verständnis.

Nun gibt es aufgrund der Beerdigung und die damit Verbundenen Kosten natürlich eine außergewöhnliche Belastung, die ich angegeben habe.

Nun hat das Finanzamt aber diese Außergewöhnlichen Belastungen gekürzt und zwar um den Betrag des eigentlichen Nachlasses (war zu erwarten) + die Auszahlung aus der Pensionskasse, da sie schreiben, es gehört zum Nachlass, da es ja aufgrund des Todes ausgezahlt wurde.

Für mein Verständnis wäre es ja Quasi nun dopelt besteuert, einmal als Einkommen und einmal als Abzug der außergewöhnlichen Belastungen.

Ich kann auch damit Leben das man es zum Nachlass rechnet, aber dann wäre es ja eigentlich Steuerfrei (Weit unter dem Freibetrag für Erbschaftssteuer Ehegatte).

Habe ich einen Denkfehler?

Entweder ist es Nachlass (= Steuerfrei aber Abzug Belastungen) oder es ist Einkommen (=versteuert aber kein Abzug Belastungen).

Oder kann mir da jemand helfen, wie sich das verhält?

Danke.

Beerdigung, Einkommensteuer, Finanzamt, Nachlass, Steuerbescheid, Steuerrecht, außergewöhnliche Belastung, Beerdigungskosten
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