Dachwohnung: Darf mein Vermieter anordnen, keine Decken als Wärmeschutz vor Dachfenster zu hängen?

Hallo,

ich wohne seit Januar / 6 Monaten in einer ausgebauten Dachwohnung im 3. und 4. OG. Fast alle Fenster sind schräg und gehen nach Süden hinaus. Somit wird es im Sommer schnell sehr heiß in den Räumen, bis über 30°C. Ich habe nun als improvisierten Wärmeschutz einige Decken und Tücher über die Dachfenster geworfen (außenseits), damit die Wärme ein wenig abgehalten wird - und es bringt tatsächlich viel. Für handelsübliche, professionelle Wärmeschutzrollos o.ä. fehlt mir leider das Geld (derzeit arbeitslos). Außerdem werde ich aus dieser Wohnung in absehbarer Zeit sowieso ausziehen und möchte hier wenig Arbeit und Geld hineinstecken. Der Vermieter hat mir freundlicherweise mehrere Wärmeschutzfolien besorgt, die ich nun selber außen anbringen kann. Zwei sind bereits angebracht. Dies ist ein recht hoher Aufwand, pro Fenster benötige ich inkl. Putzen, Zuschneiden, Anpassen, korrekt aufkleben, Luftblasen herausrakeln ca. 2,5 Stunden.

Der Hausmeister (der praktisch alles an Stelle des Vermieters regelt und macht) wohnt nebenan, hat gute Sicht auf meine Fenster - und hat nun angeordnet, dass die Decken und Tücher verschwinden sollen, da es aussähe "wie bei den Zigeunern". Bis zum Wochenende solle ich das regeln und die restlichen Wärmeschutzfolien anbringen. Eine Sanktion hat er aber (noch) nicht angedroht.

Ist diese Anordnung rechtens, kann er das verlangen?

Dachfenster, Mietrecht, Gestaltung, Hitzeschutz
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