Darf ich einen 50er Roller mit einer KOPIE(!) der BE und einer Unbedenklichkeitserklärung fahren?
Ich habe einen 50er ROller gekauft und dazu lediglich eine Kopie der Betriebserlaubnis (BE) erhalten, der Vorbesitzer hatte nie ein Original besessen. Jetzt meine Frage, reicht eine Unbedenklichkeitserklärung und die Kopie (sowie Versicherungsschein, führerschein etc) aus, oder muss ich eine komplett neue Betriebserlaubis ausstellen lassen? Gruß Trayan
Recht,
Roller,
Straßenverkehrsordnung