Grundsätzlich findest Du die Stornogebühren in den AGBs des Reiseveranstalters. Diese sind immer auf der Webseite des Veranstalters zu finden. Die Höhe der Gebühren hängt in der Regel davon ab, wieviel Zeit noch bis zum Reisebeginn verbleibt. Je kürzer die Zeit um so höher die Stornogebühren. In Deinem konkreten Fall würde eine Reiserücktrittsversicherung nicht für die Kosten aufkommen, da hier eigenes Verschulden vorliegt (nicht aufgepasst bei der Buchung). Die anders lautenden Auskunft von deni11 ist leider nicht zutreffend. Grundsätzlich wäre in deinem Fall aber zu überlegen, den Flug einfach dazu zu buchen. Ansonsten solltet man nachdenken, ob man den Flug nicht extra bucht. Lasst Euch künftig von eienm Reisebüro oder einer Reiseagentur beraten, dann passiert so etwas nicht und im Normalfall entsehen auch keine höheren Kosten dadurch.
Solche Webseite wirst Du wohl nicht finden, da natürlich jede Stadt Angst um Ihren Ruf hat. Auch sind solche Infos in der Regel nur für den wirklich interessant, der beabsichtigt, in die entsprechende Stadt zu Reisen. In solchen Fällen bekommst Du die Info bei erfahrenen Reiseberatern in Reisebüros oder Reiseagenturen.
Eine solche Suchmaschine gibt es nicht, auch nicht im Reisebüro. Zumindest die Angabe des Zielorts ist unumgänglich, wonach sonst soll das Programm denn suchen ...
Leider gibt es für Deine Frage keine einfache Antwort, da hier sowohl örtliches als auch überörtliches Baurecht gelten könnte, das ist in Deutschland leider nicht einheitlich geregelt. Informieren kannst Du Dich bei der örtlichen Baubehörden, die üblicherweise bei der Stadt/Gemeinde (Bauamt) oder beim Landkreis (Bauordnungsamt) angesiedelt sind. Als von der Genehmigung Betroffener hast Du ein Recht auf Akteneinsicht bei den Behörden, so das Du selbst nachlesen kannst ob und wann eine Genehmigung erteilt wurde.
Ja das Arbeitsamt kann Dir eine Sperre auferlegen. Hilfreich wäre zum einem die Ereignisse in denen Du gemobt wirst zu dokumentieren (Umstände, Beteiligte und Ablauf notieren), den Arbeitgeber über das Mobbing zu informieren (er ist gesetzlich verpflichtet das zu unterbinden) und sofern Du psychologische Probleme bekommst oder hast einen Arzt aufzusuchen. Insofern der Arbeitgeber nicht reagiert und/oder der Arzt Dir eine entsprechende Beeinträchtigung attestiert bist Du zur Kündigung berechtigt und erhälst keine Sperre durch die Arbeitsagentur. Sinnvoll ist es, jeden dieser Schritte mit dem Arbeitsberater abzustimmen.
So lange Du die Interessen der Firma nicht tangierst, wird es für gewöhnlich keine Probleme geben. Grundsätzlich solltest Du aber für private Dinge eine andere Mailadresse verwenden (auch beim Anmelden in youtube oder facebook) als die, welche Du für Bewerbungen benutzt.
Im Prinzip kommt eigentlich jedes Unternehmen in Frage in dem Arbeit anfällt, die von einer Wirtschaftsfachwirtin erledigt wird bzw. erledigt werden kann. Üblicherweise versucht man schon während der Ausbildung zu schaun, wo Ausbildung und eigenes Interesse sich möglichst gut miteinander verbinden lassen. Auch in der Touristik sind Wirtschaftsfachwirte tätig. Fragen dazu beantworte ich Dir gern persönlich.
Für Bewerbungsschreiben (auch per Mail oder Fomular) gilt: sie werden genauso verfasst wie in einem postalischen Brief. Also immer mit Anrede und Grussformel, korrekter Orthographie und Grammatik und möglichst keine Abkürzungen verwenden. Der Ton sollte höfflich und professionell sein. Vor dem Schreiben der Bewerbung gründlich über das Unternehmen informieren, die Webseite lesen und auch schaun ob es dort vielleicht schon Hinweise für Bewerber seitens der Firma gibt.
Mit Ausnahme von kreativen oder künstlerischen Berufen hat "witzig" nichts in einer Bewerbung verloren. Der Arbeitgeber könnte nur zu schnell zu der Aufassung gelangen, dass Du die Bewerbung nicht ernst meinst.
Informiere Dich doch mal auf der Internetseite der Fachhochschule Harz, die bieten am Standort Wernigerode Ausbildungen als Touristiker an.
Die Frage nach dem Ausbildungsberufen wurde hier ja schon hinreichend bantwortet. Allerdings sollte man darauf hinweisen, das solche Jobs eine konzentrierte, sorgfältige und organisierte Arbeitsweise voraussetzen. Wenn ich mir Orthographie und Gramatik Deiner Fragestellung anschaue, bis Du für einen solchen Job vermutlich eher nicht geeignet.
Hilfreich könnte sein, mal in Deine bisherigen Beurteilungen zu schaun oder dieses mit einem Lehrer/Ausbilder Deines vertrauens zu besprechen.
Grundsätzlich gilt: Nicht spekulieren über "könnte" und "vielleicht". Erfrag die konkreten Arbeitsbedingungen, vergleich sie mit Deinen Möglichkeiten und triff dann eine Entscheidung. Informiere Dich auch über den Arbeitgeber und seinen Ruf, wie überall gibts auch in diesem Bereich schwarze Schafe..
Zukünftige Arbeitgeber sehen es durchaus positiv, wenn ein Mitarbeiter auch während seiner Ausbildung bereits Praxiserfahrung gesammelt hat. Von daher macht es Sinn, sich vielleicht auch schon bei einem möglichen zukünftigen Arbeitgeber nach einem Studentenjob zu erkundigen (alternativ auch bei Wettbewerbern oder änlichen Unternehmen).
Zu den Tarifen und den darin enthaltenene Umbuchungsmöglichkeiten ist hier schon alles wichtige und richtige gesagt (DerCAM/Nickes). Hinzufügen sollte man dann noch, des es Kulanzlösungen der Airlines gibt, auf die aber kein rechtlicher Anspruch besteht.
Vielleicht noch ein paar Hinweise zur Ergänzung des hier bereits geschribenen. Benutz nur ein Dateiformat, am besten jpg. Möglichst nur eine Datei oder max. 2, in diesem Fall getrennt nach Lebenslauf und Zeugnissen, anfügen. Immer auch schauen, welche Kontaktdaten ein Arbeitgeber verlangt. Sinnvoller Weise sollten E-Mail Adresse, Festnetzt + Mobiltelefon und natürlich die Postanschrift enthalten sein. Darauf achten, dass die Mailadresse seriös ist. Für alle Dokumente gilt, sie werden genauso verfasst wie in einem postalischen Brief. Also immer mit Anrede und Grussformel, korrekter Orthographie und Grammatik und möglichst keine Abkürzungen verwenden. Der Ton sollte höfflich und professionell sein. Vor dem Schreiben der Bewerbung gründlich über das Unternehmen informieren, die Webseite lesen und auch schaun ob es dort vielleicht schon Hinweise für Bewerber seitens der Firma gibt.
Versuchen wir mal ein wenig Ordnung in das Chaos zu bringen: 1. Du musst ein Gewerbe anmelden. Zuständig dafür ist das örtliche Gewerbeamt. Dabei ist es völlig uninteressant ob Du die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübst, ein Büro hast oder von zu Hause aus arbeitest. 2. Die Rechtsform hast Du automatisch als sog. Personengesellschaft oder Einzelfirma. 3. Bei der Wahl des Fimennamens bist Du im Rahmen bestimmter Grenzen völlig frei, unabhängig von der Rechtsform. Zwingend vorgeschrieben ist er nicht, die Angabe der persönlichen daten bei der Einzelfirma ist zwingend vorgeschrieben.
Das ist ein Agenturnetzwerk, welches Dir die Möglichkeit gibt, als selbstständige Reiseagentur zu arbeiten. Infos findes Du unter www.jobs-reisen.de Die Stellenausschreibungen sind in der Jobbörse der Arbeitsagentur oder unter Meinestadt.de zu finden.
Welche Verpflichtungserklärung genau meinst Du? Sofern es um die finanzielle Absicherung für den Aufenthalt geht, dann kann diese Erklärung auch von einer Dritten Person abgegeben werden.
Dafür gibts es eine Gebührenordnung deren Anwendung der Notar bei seiner Rechnugsstellung auch erläutern muss.
Lass Dich am besten von einer Reiseagentur oder einem Reisebüro in deiner Umgebung beraten. Gerade in solchen Fragen sollte man auf eine professionelle Beratung nicht verzichten. Ansonsten gibt es auch einige Alternativen zu den genannten Anbietern Costa und Aida. Solltest Du eine ausführliche Beratung haben wollen, kontaktiere mich einfach persönlich.
Informationen darüber, wann Du sinnvollerweise am Flughafen sein solltest, bekommst Du bei Pauschalreisen vom Reiseveranstalter und bei einer Nur-Flug Buchung bei der Airline. Die kennen sowohl die Situation am jeweiligen Flughafen genaustens und sind auch über die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen und den dafür notwendigen Zeitaufwand am besten unterrichtet. Alternativ kann man sich auch bei der Auskunft des jeweiligen Flughafens erkundigen.