Beim DSA ist es ab dem 1.1.20 auch möglich, zwei verschiedene Sprünge vom 1m Brett zu machen.
Nein, das ist nicht erlaubt. Jede Art von Brille ist verboten.
Wenn dein Gerät neu ist, ist ja in der Regel eine Schutzfolie über dem Display. Ich habe diese damals in einen relativ staubfreien Raum (z.B. Badezimmer nach dem Duschen) abgezogen und dann Sekunden später das Schutzglas aufgebracht. Ohne jeden Einschluss. Wo etwas noch sauber ist, muss man es nicht sauber machen. Aber dass musst du dann vor Ort selbst bestimmen.
Sollte hier nicht ein Zeilenumbruch an Stelle eines Absatzes helfen? Also nicht Return, sondern Hochtaste und Return bei der Überschrift.
Ein Pixel-Bild besteht (wenn wir jetzt mal von z.B. JPG ausgehen) aus einzelnene Punkten. Vergößert man das Bild, werden es aber nicht mehr Punkte, man verteilt die Punkte nur auf größerem Raum, was man dann an Treppenbildungen im Bild sehen kann. Es gibt Programme (Photoshop z.B.) die versuchen, diese fehlenden Punkte beim Großrechnen der Bilder zu berechnen. Das macht das Ergebnis aber in den seltesten Fällen wirklich besser. Ab und an kann man sich mit Nachschärfen bzw. "Unscharf maskieren" weiterhelfen. Aber all diese Tricks kann/sollte man nicht direkt in PowerPoint versuchen. Überhaupt ist Powerpoint für die Bearbeitung und Größenveränderung der Bilder nicht zu gebrauchen.
Also besser sofort größere Bilder aussuchen oder, wenn es die nicht gibt, lieber ganz auf das betreffende Bild verzichten.
Wenn jemand richtig k.o. ist, dann ist er bewusstlos. Für Bewusstlose gilt IMMER: Seitenlage. Dabei ist es unerheblich, ob man eine Wirbelverletzung befürchtet oder nicht. Dies kann man als Laie sowieso bei einem Bewusstlosen nicht feststellen. Wir benutzten NIE irgenwelche Mittel, um den Bewusstlosen zu wecken, sondern setzen in einem solche Fall IMMER SOFORT den Notruf ab.
Es hilft eher, die Schüssel vorher optimal auszurichten. Dazu gibt es Sat Finder. Ein Verstärker hilft da nur wenig.
Die Berufsbezeichnung Journalist ist nicht geschützt. Schreibe einen Bericht, veröffentliche ihn irgendwo und du darfst dich Journalist nennen. Wenn er also sagt, dass er Journalist ist, dann ist das sicherlich nicht falsch. Somit hat das erst mal gar nichts mit der Schulausbildung zu tun. Ob man aber ein Volontariat mit einem Hauptschulanschluss bekommt, möchte ich aber bezweifeln. Letztlich zählt aber sicherlich auch das Talent und nicht nur die Schulbildung.
Da das Gerät, so wie ich es gelesen habe, nur USB hat ist die Antwort: Gar nicht. Wenn er LAN hätte ginge es über einen Wireless Access Point als WLAN Empfänger.
Die Presse sollte die letzte Instanz sein, die man in einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber nutzt. Hat er etwas getan, dass er nicht hätte tun dürfen, dann kannst du klagen. In der Presse hat so etwas aber meistens nichts zu suchen. Zumal sich die Frage stellt: Was genau erwartest du / erhoffst du dir von einem Bericht in der Presse?
Sollten die Daten noch da sein, dann kommt nur noch Facebook direkt (vielleicht auch noch die NSA) da ran. Du wirst darauf keinen Zugriff mehr bekommen, denn dann würde Facebook ja zugeben, dass es auch das was wir löschen heimlich noch behält.
Du schreibst davon, dass du etwas durchgelesen hast und daraus nicht schlau wirst. Da stellt sich zunächst die Frage, auf welchen Text du dich beziehst. Ein recht gute und verständliche Beschreibung findest du z.B. hier: http://www.bpb.de/izpb/7492/warum-medien-wichtig-sind-funktionen-in-der-demokratie?p=all
Findest du alles auf diese Seite: http://www.digitalfernsehen.de/So-klappt-es-ProSieben-Maxx-im-Digitalreceiver-programmieren.106482.0.html
Zunächst einmal meinst du wohl einen "Meister für Bäderbetriebe" bzw. einen "Fachangestellten für Bäderbetriebe". Beide müssen die Rettungsfähigkeit (schwimmen und EH) regelmäßig nachweisen. Näheres dazu findest du in der GUV R 108. Der Schwimmmeister ruft den Rettungsdienst wie jeder andere auch über das Telefon. Funkgeräte in Bädern kenne ich nicht.