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Zunächst einmal meinst du wohl einen "Meister für Bäderbetriebe" bzw. einen "Fachangestellten für Bäderbetriebe". Beide müssen die Rettungsfähigkeit (schwimmen und EH) regelmäßig nachweisen. Näheres dazu findest du in der GUV R 108. Der Schwimmmeister ruft den Rettungsdienst wie jeder andere auch über das Telefon. Funkgeräte in Bädern kenne ich nicht.