Ich habe ein Waffen und Munitions Verbot vom Gericht erteilt bekommen habe aber einen angelschein,die Frage ist da ich ein Messer bei mir führen muss um zu angeln da sich dies um ein Jagdschein handelt stellt sich mir die Frage darf ich zur Ausübung ein Messer bei mir führen, da ich zur Ausübung meiner Arbeitstätigkeit eh ein Cuttermesser als Maler bei mir führen muss es überhaupt erlaubt ist ein Messer bei mir zu führen?