Hallo liebe Community,
Was mich schon länger mal beschäftigt ist: An einigen Stellen an denen das Parken verboten ist, ist häufig auch ein Zusatz angebracht, aus denen hervorgeht, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Darf ein Fahrzeug eigentlich auch dann abgeschleppt werden, wenn lediglich nur ein übliches Park- und Halteverbotsschild steht, also OHNE den Zusatz dass Fahrzeuge abgeschleppt werden? Oder ist das Abschleppen nur dann erlaubt, wenn eben diese Zusatzschilder angebracht sind?
Danke ;)