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Mag zwar deutlich zu Spät kommen, allerdings: Nein das dürfen die Eltern nichtmehr. seit 2000 besagt das BgB §1631 Abs. 2: " Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Bedeutet, sobald das Kind durch diese Maßnahme, entwürdigt wird und/oder Seelisch verletzt wird, ist diese Maßnahme zulässig.