Wie weit und wohin jemand mit seinem Aufenthaltstitel reisen darf, steht unter anderem im Schengener-Durchführungs-Übereinkommen (SDÜ), aber ganz sicher nicht in der Aufenthaltserlaubnis.

Mit einem Schengen-Titel darf man sich innerhalb der Schengenstaaten und außerhalb des Ausstellungsstaates 90 Tage pro Halbjahr zu Besuchszwecken aufhalten.

Zu den Schengen-Staaten gehören grob die ganze EU (außer Großbritannien) und die Schweiz. Welche Länder genau, lässt sich aber auch hervorragend googlen.

Anders wird das, wenn man einen EU-Daueraufenthaltstitel (nicht unbedingt Niederlassungserlaubnis) hat. Dann kann man auch, ohne vorangegangenes Visaverfahren im jeweiligen EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um dort z.B. zu arbeiten, aber auch, um dort einfach zu leben, wenn man über das nötige Geld anderweitig verfügt.

Mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis kannst du dich also innerhalb von 6 Monaten 90 Tage im Schengen-Raum frei bewegen.

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Hallo,

nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge eines minderjährigen Deutschen.

Hiebei ist ausschlaggebend, dass du das Sorgerecht besitzt und die Vaterschaft anerkannt wurde. Die Zustimmung der Kindesmutter ist hierbei unbedingt erforderlich, da die Erklärungen ansonsten schwebend unwirksam bleiben.

Ansonsten ist es nicht notwendig, dass du mit der Kindesmutter zusammen lebst. Für die Aufenthaltserlaubnis ist es ausreichend, dass nachgewiesen wird, dass du die Personensorgen ausübst. Hierzu wird zumeist eine Erklärung der Kindesmutter herangezogen; im Zweifel werden aber auch Jugendamt oder andere Vermittler befragt.

Der Antrag läuft über die deutsche Auslandsvertretung, die sich dann mit der Ausländerbehörde kurzschließt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind lebt.

Noch Fragen?

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Hallo,

die Möglichkeit zur vorzeitigen Einbürgerung nach sieben Jahren gemäß § 10 Abs. 3 StAG besteht tatsächlich nur, wenn du an einem Integrationskurs teilgenommen hast.

Hier reicht es, wenn du die Prüfung ablegst. Du musst den Kurs nicht ganz durchlaufen.

Wenn du allerdings eine integrative Leistung nachweist, die dich über Sprachkenntnisse bringt, die deinem Alter entsprächen, wenn du in Deutschland geboren worden wärest, musst du sogar nach sechs Jahren eingebürgert werden (sofern du die anderen Voraussetzungen erfüllst).

Eine abgeschlossene Berufsausbildung, die ja nun mal im Regelfall einen Schulabschluss voraussetzt, kann durchaus als solch ein Nachweis gewertet werden.

Ich würde die Dame, die dich da beraten hat, mal außen vor lassen und stattdessen den Vorgesetzten fragen oder einfach mal den Antrag stellen.

Das Einbürgerungsverfahren zieht sich ohnehin sehr lange hin.

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Hallo,

nach acht Jahren durchgängig rechtmäßigen Aufenthalt kannst du einen Einbürgerungsantrag stellen. Ob du hier geboren wurdest oder dich jahrelang hier aufgehalten hast, ist egal, solange du einmal (für länger als sechs Monate oder nicht nur vorübergehend) ausgereist bist.

Studienzeiten dienen nicht der Aufenthaltsverfestigung. Daher werden die Zeiten, in denen du im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG bist, nicht auf die acht Jahre angerechnet.

Anders ist es im Falle der unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Hier werden die Zeiten zur Hälfte gegen die benötigten fünf Jahre angerechnet.

Noch Fragen?

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Polity leitet sich vom griechischen Begriff für einen Stadtstaat (Polis) ab und bedeutet soviel wie "das Gemeinwesen".

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinwesen

Mit "politics" ist der Oberbegriff "Politik" abgedeckt, wohingegen "policy" die Richtlinie der Politik oder der politischen Vorgehensweise beschreibt.

Policy muss aber nicht unbedingt was mit Politik zu tun haben und lässt sich wohl am ehesten mit "Grundsatz" übersetzen.

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Vom Preis-Leistungs-Verhältnis her ist Unitymedia bestimmt der günstigste Anbieter, aber für Wenignutzer ist dann wohl tatsächlich Alice was.

Wenn du die Zeit hast: www.onlinekosten.de

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Wenn du den Bilderordner aufhast, sind da rechts drei Symbole. Mit dem Dritten von rechts kannst du die Ansichtsmodi auswählen. Wenn du hier auf mittlere oder große Symbole gehst, kriegst du ne Bildervorschau.

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Mach mal hier einen Speedtest. Ich denke, du verwechselst da Megabit und Megabyte.

http://www.speedcheck.arcor.de/vodafone/start.jsp?k=1

Ausschlaggebend für deine Internetgeschwindigkeit ist in erster Linie das, was du bei deinem Provider bestellt hast. Ich schätze mal, du hast eine 16 Megabit-Leitung. Auch wenn dein Router bis zu 45 Megabit verwalten könnte, kommen natürlich maximal 16 Megabit aus der Telefondose.

Das Signal wird dann einmal dadurch geschwächt, dass du den Verteilerknoten nicht direkt in deinem Wohnzimmer hast. Daher ist es durchaus normal und sogar schon recht viel, wenn trotz WLAN von den 16 Megabit noch 12 an deinem PC ankommen. 8 Bit sind ein Byte. Das heißt, 12 Megabit sind etwa 1,5 Megabyte.

Du kannst so viele PCs angeschlossen haben, wie du willst. Die Geschwindigkeit wird nur auf die einzelnen Rechner verteilt, wenn diese auch Traffic verursachen, also z.B. was runterladen.

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Deine geschäftlichen Aktionen bleiben jedoch schwebend unwirksam. Das bedeutet, wenn deine Eltern dagegen sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

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Deine Rechtschreibung ist wirklich ziemlich mies. Nimm's nicht persönlich, aber dir scheint nie jemand beigebracht zu haben, was ein Wortstamm ist und welche Wörter verwandt sind.

Wenn du gegen die Entscheidung eines Fachlehrers in Form einer Note vorgehen willst, kannst du dich nur bei der Schulleitung beschweren. Diese wird dann mit anderen Fachlehrern versuchen, deiner Beschwerde abzuhelfen.

Kann die Beschwerde nicht aus der Welt geschafft werden, ist die Schulleitung verpflichtet, die Beschwerde der Schulaufsichtsbehörde (Schulamt, Bezirksregierung) zur Entscheidung vorzulegen.

Das ist die Antwort auf deine Frage, denn darum geht es bei GuteFrage.net. Ich würde so einen Schritt nur dann in Erwägung ziehen, wenn die Entscheidung objektiv beschwerdetauglich wäre.

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Auch Chip.de kann mit Facebook verknüpft werden... und mit Twitter... und mit was weiß ich noch.

Deshalb werden auch einige Dateien von facebook.com geladen.

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Das geht natürlich nicht. Die Kilometerpauschale soll für Mehraufwand entschädigen. Das wird sinnlos, wenn dein Chef dir den steuerlichen Vorteil durch wie auch immer gerechtfertigte Abzüge verwehrt.

Weiterhin wirst du für die vertraglich geregelte Arbeitsleistung entlohnt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du nach Stunden bezahlt wirst, und wenn, dann wahrscheinlich nach Therapiestunden. Der Weg zu den Patienten ist in deinem Fall Teil deiner Arbeit und kann dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Tatsächlich wäre es rechtlich weniger eindeutig falsch, wenn dein Chef dir die Minuten abzöge, die du für die Fahrt in die Praxis bräuchtest, weil der Weg in die Arbeit nicht zur Arbeitszeit gehört. Ich kann mir allerdings momentan keine arbeitsvertragliche Formulierung vorstellen, die rechtlich nicht zumindest fragwürdig wäre.

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Rechstklick, öffnen mit... und dann den Haken setzen bei "Dateityp immer mit dem gewählten Programm öffnen."

Alternativ bei dem Entpacker in den Optionen die Dateierweiterung als Standard festlegen.

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Facebook ist eine öffentliche Plattform. Was da wer von sich preisgibt, liegt bei einem selber. Der Lehrer hat also gegen keine Bestimmungen verstoßen.

Lehrer ist allerdings immer Lehrer, auch nach Feierabend. Wenn seine Kommentare also grenzwertig gewesen sein sollten, dann könnte man das dem Direktor mitteilen, wenn man dem Lehrer unbedingt Unbehagen bereiten möchte.

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Die zur Schau Stellung eines Hakenkreuzes ist grundsätzlich in Deutschland verboten und nur in den Ausnahmen des § 86 Abs. 3 StGB erlaubt.

Natürlich ist es Quatsch, dass man dazu gezwungen werden könnte, sich eine Tätowierung weglasern zu lassen. Da kollidieren gleich mal mehrere Grundrechte miteinander.

Aber man kann z.B. dazu verdonnert werden, entsprechende Kleidung zu tragen, um die Öffentlichkeit vor den Symbolen zu schützen.

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Lehrer auf einer Berufsschule oder einer weiterführenden Schule bekommen A12. Manche sogar mit Zulage zu A13.

Das bedeutet ein Einstiegsgehalt bei einem superjungen Babylehrer von etwa 2500 € brutto pro Monat. Wahrscheinlicher sind etwa 3200 €.

Ob das viel ist, sei dahingestellt... im Vergleich zu einem angestellten Lehrer, der die gleiche Arbeit verrichtet, ist es allerdings erbärmlich viel zu viel.

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