Wir haben auf unserem Grundstück 2 Garagen (Doppelgarage) , 1 ist unsere, die andere gehört dem Nachbarn, er muss also unsere einfährt nutzen / tor um an seine Garage zukommen.

Vom vorbesitzer des Hauses haben die Nachbarn damals die garage erworben

Was darf der Nachbar?

Soviel ich weiß nur rein oder raus fahren aber sich nicht wegen anderen Dingen auf dem Grundstück bewegen oder?

Er ist schon nachts mal mit der Taschenlampe rumgelaufen.

Leider haben wir Nachbarn die ziemliche korindenkacker sind - muss leider nun feuer mit feuer bekämpfen.