Hier antworten ja mal wieder die echten Oberexperten, einfach unglaublich.

  1. Das anlassbezogene (!) Aufnehmen von insbesondere schwerer wiegenden Ordnungswidrigkeiten ist NATÜRLICH zulässig! Es verstößt in dem Moment auch nicht gegen Persönlichkeitsrechte, das ist kompletter Blödsinn!
  2. Du kannst SELBSTVERSTÄNDLICH Ordnungswidrigkeiten anzeigen! Ob derjenige Feuerwehrmann ist und deshalb über rot fahren durfte, wird hinterher geklärt, das kann man selbst nicht wissen. Da vermutlich unter 1% aller Rotlichtverstöße "gerechtfertigt/erlaubt" sind, muss man auch nicht von so einem Fall ausgehen.
  3. Es gibt dazu bereits Urteile, ihr Experten *facepalm* https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Dashcam_-Aufnahmen+koennen+zur+Verfolgung+schwerwiegender+Verkehrs-ordnungswidrigkeiten+grundsaetzlich+verwertet+werden/?LISTPAGE=1178164
  4. Das Argument, dass man den Fahrer eh nicht ermitteln kann und eine Anzeige deshalb sinnlos ist, ist ebenfalls Blödsinn. Beim ersten Mal kann das natürlich durchaus so laufen, dass der Fahrzeughalter einfach sagt, dass er nicht gefahren ist und auch nicht weiß, wer es war. Die unmittelbare Folge wird dann allerdings ein Fahrtenbuch sein! Wird dieses beim zweiten Mal nicht geführt, gibt's dann richtig Ärger für den Halter!
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