Meine Tochter fuhr während der Fahrprüfung an die gelb werdende Ampel heran und bremste ab. Als ich stand, befand sich die Haltelinie unter der Motorhaube. Der Fahrprüfer gab an, dass er sie durchfallen lassen muss, da das hiermit eine Rotfahrt gewesen sei. Da diese Aussage des Fahrprüfers falsch ist, da das Befahren oder Überfahren einer Haltelinie nur ein Bußgeld in Höhe von 10 € darstellt, überlege ich Widerspruch gegen die Fahrprüfung einzulegen. Die Fußgängerfurt sowie die Kreuzung wurden nicht beeinträchtigt, so dass ein Punkte-Tatbestand erfüllt wurde. Hat es Sinn einen Widerspruch dagegen einzulegen?