Die VE wird in der Regel nur bei kurzfristigen Visum benutzt. (Schengenvisum) Manchmal auch bei Studenten.

In deinem Fall muss dein Verlobter in der für ihn zuständigen deutschen Botschaft ein Visum zur Familienzusammenführung stellen. Dazu muss er Glaubhaft machen, dass eine Hochzeit stattfinden soll. Er muss auch eine Deutschprüfung vom Goetheinstitut vorlegen. Bei einenlängerfristigen Aufenthaltstitel muss eigentlich der Lebensuntrhalt gesichert sein. Außnahme bildet hier die Familienzusammenführung mit einen deutschen Staatsangehörigen. Die Entscheidung trifft die Botschaft. Die zuständige Ausländerbehörde gibt nur eine Stellungnahme ab. Dementsprechend kann gegen die Entscheidung der Botschaft nur Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht in Berlin gestellt werden. Hinweis: Sollte dein Verlobter mit einen Schengenvisum einreisen und ihr heiratet dann hier wird die Ausländerbehörde trotzdem die Ausreise verlangen, da dein Verlobter nicht mit dem notwendigen Visum eingereist ist. Die Rechtsprechung ist da sehr deutlich. Die Ausländerbehörden beraten dich da aber auch. Außerdem würde ich vorher beim Standesamt nachfragen. Evtl. muss das Standesamt die Ehefähigkeit durch das Oberlandesgericht übrprüfen lassen. Das Ausländerrechtliche kannst du in den Paagraphen 4 - 6 und 27 u28 Aufenthaltsgesetz nachlesen.

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Für die Erteilung eines Besuchsvisums sind die Auslandsvertretungen zuständig. Die Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG kann man vorher bei den Ausländerbehörden abgeben. Die Gebühr dafür beträgt 25,00 €. Wie vorher schon gesagt findet da eine Bonitätsprüfung statt. Was die Ausländerbehörden dafür für Unterlagen verlangen ist sehr unterschiedlich. Bei uns wird eine Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes benötigt, Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis, Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Arbeitsvehältnis ( ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist, ob er ungekündigt ist, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht). Entweder muss hier dann auch eine Bestätigung über eine Krankenversicherung vorliegen oder man legt diese spätestens bei Antragsstellung in der Botschaft vor. Wenn die Bonität nicht gegeben ist kann der Besuch noch immer selber seine Bonität in der Botschaft unter beweis stellen. Hinweis: Die Entscheidung über das Besuchsvisum trifft die Botschaft und nicht die Ausländerbehörde. Die Botschaft muss ihre Entscheidung nicht begründen. Sie können auch ablehnen ohne die Begründung mitzuteilen. Das Besuchsvisum kann für max. 90 Tage ausgestellt werden. Die Ausländerbehörde kann aber aus wichtigem Grund das Visum verlängern. (z.B. Krankheit) Man hat keinen Flug bekommen ist kein wichtiger Grund.

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Hallo! Ich habe den Test schon zweimal gemacht. Je einmal für den gehobenen und den mittleren Dienst. Der schriftl. DGP Test hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Das heißt: solltest du dich bei verschiedenen öffentl. Arbeitgebern bewerben machst du den Test nur einmal. Die Anderen holen sich dann die Ergebnisse. Der Test ist allgemein ausgelegt. Es kommen keine Frage zur Kommune oder Behörde in der du dich beworben hast. Das kommt dann unter Umständen im müdlichen Gespräch. Der Test wird von der "Deutschen Gesellschaft für Personalentwicklung" durchgeführt und ausgewertet. Die potenziellen Arbeitgeber bekommen die Auswertung. Der Punktebereich ist von 1,0 - 5,0, wobei 5,0 das beste Ergebniss ist. Es gibt eine Internetseite von der Gesellschaft. Auf der werden Probeaufgaben veröffentlicht. Die kannst du schon einmal machen um dich damit vertraut zu machen.Der Test beinhaltet: Rechtschreibung, Mathematik (Prozent, Dreisatz, Grundrechenarten), Merkfähigkeit, Allgemein Wissen aus allen Gebieten (Politik, Geschichte, Kunst, Kultur usw.)Schlussfolgerung (Bsp.: alle Telefone sind rot, was rot ist kann fliegen; können Telefone fliegen?). Der Test findet unter Zeitdruck statt. Es ist nicht gewollt, dass du alle Aufgaben lösen kannst. Nicht alle Aufgaben fließen in die Bewertung ein. Du erfährst aber nicht welche das sind. Der Test wurde von Psychologen entwickelt und von solchen auch ausgewertet. Schau dir die Internetseite an und bleib locker. P.S. Man konnte auch immer eine Testbroschüre bei der Gesellschaft bestellen. Weiß aber nicht, ob das noch geht.

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