hallo

ich bin deutsche staatsbügerin und beabsichtige meinen fidschianischen verlobten zu heiraten. dazu müssen wir ein eheschließungsvisum beantragen. ich habe jetzt öfters mal gehört das man dazu eine verpflichtungserklärung abgeben muss. von anderen widerum das man es bei eheschließung nicht muss, da der einreisende ja sowieso bei dem zukünftigen ehepartner leben würde..

kann mir einer sagen was nun richtig ist?