Hallo hamburggirly,

es gibt seriöse wissenschaftliche Studien, die sich exakt mit der Frage befassen, die du hier stellst: Was reizt Frauen an "bad boys"?

Eine dieser Studien wurde vor kurzem im Rahmen eines Forschungsprojektes an der „University of British Columbia“ erstellt.

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Studie:

  • Männer, die freundlich lächeln, wirken auf die Mehrzahl der Frauen sexuell unattraktiv.

  • Dagegen wirken Männer, die prahlerisch und selbstbewusst auftreten ("bad boys"), körperlich anziehend.

  • Sogar schlecht gelaunte männliche Gesichtsausdrücke haben für Frauen meist mehr Sex-Appeal als eine glückliche, ausgeglichene und freundliche männliche Mimik.

Es hat also vor allem mit der durch empirische Forschung nachgewiesenen höheren körperlichen Anziehungskraft der "bad boys" zusammen, dass Frauen allzu oft auf sie hereinfallen.

Übrigens ist es in Punkto "sexuelle Anziehungskraft" bei Männern genau umgekehrt: Wie die Studie der „University of British Columbia“ belegt, stehen die Männer mehrheitlich auf lachende Frauen, während stolze und selbstsichere Frauen bei ihnen am schlechtesten abschnitten.

Hier kannst du das Ganze noch einmal etwas ausführlicher nachlesen:

http://www.amica.de/liebe-psychologie/psychologie-frauen-lieben-bad-boys_aid_8414.html

MfG, TobiMix

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Was hast du bisher selbst zu Papier gebracht?

Hausaufgabenfragen sind hier nur zulässig, wenn aus deiner Frage eine erkennbare Eigenleistung hervorgeht!

Bestimmte Fragen werden in geringem Umfang toleriert: Hausaufgabenfragen, die über eine einfache Wiedergabe der Aufgabe hinausgehen.

http://www.gutefrage.net/policy

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Emi, mach dir bitte keine allzu großen Sorgen! Wie du selbst sagst: Es war die erste Arbeit. Also folgen noch mehrere andere Arbeiten. Und da hast du gute Chancen, die verpatzte erste Arbeit wieder auszugleichen.

Und falls dich deine Mutter wirklich anschreit, frag sie einfach ganz ruhig & nett, ob sie es nicht früher selbst erlebt hat, dass man an manchen Tagen einfach einen Blackout hat und eine Arbeit in den Sand setzt.

Ich drücke dir die Daumen!

LG

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Zum Beispiel hier:

http://www.momox.de/

Weitere Angebote kannst du leicht googlen. Suchwort: Bücher online verkaufen.

Du kannst bei den meisten Online-Portalen auch sofort erfahren, welchen Preis du für welches Buch bekommst. Dafür musst du nur die jeweilige ISBN (Internationale Standardbuchnummer) eingeben.

Viel Erfolg!

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"Theorie X" bedeutet laut Gabler-Wirtschaftslexikon:

Der Mensch hat eine angeborene Abneigung gegen Arbeit, ist ohne Ehrgeiz und ohne eigenen Antrieb. Zur Arbeit ist er nur noch unter Androhung von Strafe zu bewegen.

Quelle:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/menschenbilder.html?referenceKeywordName=Theorie+X

Es stimmt also nicht, wenn dir der Chef gesagt hat, "Theorie X" drücke Zielstrebigkeit aus.

An deiner Stelle würde ich den Chef um eine persönliche Rücksprache bitten. Viel Erfolg!

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Hallo snowDager!

  • Zu deinem ersten Satz:

Im obigen Teil sind 6 Liniendiagramme abgebildet.

Dieser Satz ist grammatisch fehlerfrei.

Kleiner Vorschlag zur stilistischen Verbesserung: Statt der Formulierung "im obigen Teil" würde ich "im oberen Teil" schreiben.

  • Zu deinem zweiten Satz:

Sie alle zeigen jeweils den Grad der Schädigung in Abhängigkeit zu der Anzahl der vergangenen Tage.

Auch dieser Satz ist grammatisch fehlerfrei.

Es gibt aber ein stilistisches Problem, denn deine Formulierung "jeweils (...) alle" könnte eine Tautologie sein.

Eine "Tautologie" liegt immer dann vor, wenn in einem Satz etwas "doppelt gemoppelt" ist.

"Doppelt gemoppelt" ist es beispielsweise, wenn ich schreibe: "ein kleines Häuschen". (Das Wort "Häuschen" drückt ja schon aus, dass das Haus klein ist. Also lässt man entweder das Wort "klein" weg, oder man schreibt: "das kleine Haus", aber eben nicht "das kleine Häuschen".)

Um solch eine Tautologie zu vermeiden, würde ich in deinem zweiten Satz die Formulierung "jeweils (...) alle" entweder um das Wort "jeweils" oder um das Wort "alle" kürzen.

Dann würde dein Satz entweder so lauten:

Sie zeigen jeweils den Grad der Schädigung in Abhängigkeit zu der Anzahl der vergangenen Tage. " (Das Wort "alle" entfällt.)

Oder dein Satz würde wie folgt lauten:

Sie alle zeigen den Grad der Schädigung in Abhängigkeit zu der Anzahl der vergangenen Tage. " (Das Wort "jeweils" entfällt.)

Welche der beiden Varianten dir besser gefällt, musst du selbst entscheiden. Ich persönlich würde die erste Variante favorisieren.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben, und wünsch´ dir einen guten Start in die neue Woche.

Schöne Grüße von

TobiMix

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Hallo Rititi99,

wie immer, wenn es um eine rechtliche Frage geht, gibt es nur eine vernünftige Informationsquelle: nämlich das Gesetz! Dort steht drin, was rechtens ist.

In deinem Fall ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG) das "richtige Gesetz", wo man nachschauen muss, um deine Frage zu beantworten.

In § 12 Absatz 1 UrhG ist zu lesen:

Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

http://dejure.org/gesetze/UrhG/12.html

  • Das "Werk" ist in diesem Fall das Video. Ob das Video bei YouTube veröffentlicht wird, entscheidet der "Urheber".

  • Wer "Urheber" ist, steht in § 7 UrhG. Dort heißt es:

Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

Also muss man fragen: Wer hat das Video "geschaffen"? Bestimmt nicht die Lehrerin! Sie hatte vielleicht die Idee, ein Video zu machen. Aber vermutlich sind es deine Klassenkameraden und du, die sich die Handlung ausgedacht haben und als Darsteller aufgetreten sind. Vielleicht habt ihr hinterher auch das Bildmaterial geschnitten und Musik und einen Text hinzugefügt. Dann seid ihr (deine Klassenkameraden und du) gemeinsam Miturheber des Videos geworden.

Die passende Gesetzesvorschrift hierzu ist der § 8 Absatz 1 und Absatz 2 UrhG. Da steht drin:

Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen (...), so sind sie Miturheber des Werkes. Das Recht zur Veröffentlichung (...) des Werkes steht den Miturhebern (...) zu.

Im Klartext heißt das:

Wenn duu und deine Klassenkameraden gemeinsam Miturheber des Videos seid, dann entscheidet ihr gemeinsam, ob das Video bei YouTube hochgeladen wird oder nicht.

Eure Lehrerin kann euch das nicht verbieten. Und falls sie es trotzdem tut, dann haltet ihr das Gesetz unter die Nase und fragt:* "Auf welcher gesetzlichen Grundlage wollen Sie uns die Veröffentlichung unseres Videos verbieten? Im Gesetz steht doch, dass wir als Miturheber, aber nicht Sie, liebe Frau Lehrerin, darüber entscheiden, ob das Video veröffentlicht wird."*

Schöne Grüße von

TobiMix

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Habe aber panische Angst vor den Risiken das ich von einem den ich verurteilt habe ermordet werde

Das Problem hättest du nur dann, wenn du Strafrichter bist.

Du kannst aber auch auf anderen Gebieten als Richter tätig sein. Zum Beispiel als:

  • Zivilrichter

  • Verwaltungsrichter

  • Sozialrichter

  • Verfassungsrichter

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Zivilrechtliche Hausarbeit?

  • Mögliche Anspruchsgrundlage (= Anspruchsnorm) benennen und dann

  • die Anwendungserfordernisse der Anspruchsnorm in der subsumtionstechnisch richtigen Reihenfolge durchprüfen.

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Ich denke genauso wie du!

Bei der Wahl meiner vegetarischen Lebensmittel hat mir die "Ernährungspyramide" von stern.de geholfen, die du in diesem Link findest:

http://www.stern.de/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/ernaehrungs-pyramide-fuer-vegetarier-ohne-tier-gehts-auch-616874.html

Dort ist genau angegeben, auf welche Nährstoffe du achten solltest und in welchen Lebensmitteln du sie findest.

Gute vegetarische Kochrezepte findest du ansonsten unter anderem auf der Webside von "Essen und Trinken".

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Klare Frage, klare Antwort:

Nein!
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Ordnungsmaßnahme wegen leichtem "Mobbing"

Hallo Leute,

habe heute Post von der Schule bekommen in der steht, dass ich gegen die Schulordnung und gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen habe. Folgendes ist passiert: Wir haben eine Schülerin in der Klasse die sich etwas eigenartig verhält. Nunja und dann kommen halt mal ein paar Sprüche (so wie es überall, auf jeder Schule, in jeder Klasse bekannt ist). Aber als massives Mobbing kann man das keineswegs bezeichnen. Es wird teilweise sogar gelacht dabei und es ist auch nicht alles Ernst gemeint. Auf jeden Fall habe ich jetzt diesen Brief von der Schule mit einem Titel in dem folgendes enthalten ist: Ordnungsmaßnahmen nach § 53..." Ich habe jetzt demnächst eine Konferenz in der entschieden wird, was mit mir passiert. Ich habe mich schon etwas schlau gemacht und gelesen, dass das bis zum Schulverweis oder Ausschluss gehen kann. Aber gleichzeitig habe ich auch davon gelesen:

Maßnahmen bei Erziehungskonflikten

(1) Die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten. In die Lösung von Konflikten sind alle beteiligten Personen einzubeziehen. Zu den Maßnahmen bei Erziehungskonflikten gehören insbesondere gemeinsame Absprachen, die fördernde Betreuung, die Förderung erwünschten Verhaltens, das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, die Ermahnung, die mündliche oder schriftliche Missbilligung, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin oder den Schüler Fehler im Verhalten erkennen zu lassen, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern und die zeitweise Wegnahme von Gegenständen

(2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 3 nicht ausreichen, können Ordnungsmaßnahmen getroffen werden...

So, aber diese Maßnahmen von Erziehungskonflikten sind nie passiert. Es ist das erste mal, dass ich damit Ärger habe und deswegen Frage ich mich, ob die Schulleitung mir jetzt direkt mit einer Ordnungsmaßnahme kommen kann, oder ob diese nicht erst Maßnahmen bei Erziehungskonflikten einleiten müssen? Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas zu Unrecht behandelt, weil das ist wirklich nichts extremes, was da passiert ist und ich selber bin der Meinung, dass man das Ganze besser in einem Gruppengespräch klären könnte. Naja ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Danke schonmal.

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Ich frage mich, ob die Schulleitung mir jetzt direkt mit einer Ordnungsmaßnahme kommen kann, oder ob diese nicht erst Maßnahmen bei Erziehungskonflikten einleiten müssen?

Wenn es um Mobbing geht, ist schon beim Ersttäter eine Ordnungsmaßnahme fällig.

Die Ordnungsmaßnahme betrifft aber nur die öffentlich-rechtliche (schulrechtliche) Komponente deines Falls. Hinzu kommt unter Umständen noch eine privatrechtliche (zivilrechtliche) Komponente. Denn: Das Mädchen, das du gemobbt hast, kann dich wegen unerlaubter Handlung gemäß §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Hier der Link zur gesetzlichen Anspruchsnorm:

http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

In meinem Heimatort ging gerade ein Fall durch die Lokalpresse, wo ein 17-jähriges Mobbing-Opfer vor Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro gegen den Täter erstritten hat. Darüber hinaus hat jetzt auch noch die Krankenkasse des Mobbing-Opfers den Täter auf Erstattung der gesamten Kosten verklagt, die dadurch entstanden sind, dass das Mobbing-Opfer psychotherapeutisch ein Jahr lang behandelt werden musste.

So gesehen ist die Ordnungsmaßnahme noch das geringste Übel, das du zu erwarten hast...

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epriduktische Standardphrasen

Ich würde gern deine Frage beantworten, bitte aber zunächst einmal um Erklärung, was du unter "epriduktisch" verstehst. Der Duden kennt den Begriff nicht.

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Der Name muss zur Romanfigur passen. Wer den Roman nicht kennt, kann deshalb keinen passenden Namen aussuchen.

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Durch einen Berufseignungstest wurde ich auf das Berufsbild der Bankkauffrau aufmerksam. Im Web habe ich mich zwischenzeitlich genauer über die damit zusammenhängenden Einzeltätigkeiten informiert und daran prompt Interesse gefunden.

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Ich versteh nicht was das ganze soll. Sie sehen doch das ich jetzt glücklich bin mit meinem neuen Körper.

Das ist es ja gerade! Die Leute wollen dich mobben, also unglücklich machen. Wenn sie nun aber sehen, dass du glücklich bist, passt das diesen Sch***mobbern ganz und gar nicht.

Ich weiß nicht was ich dagegen machen soll. Wisst ihr Rat???

Na klar weiß ich Rat. Ist doch ganz einfach:

  • Lach diese Leute einfach aus!

  • Strahl die Mobber mit dem breitesten Grinsen der Welt an und sag ihnen: "Hey Leute, dreht euch eure Fleischklopse mal schön selber rein! Ich brauch so was nicht und geh lieber so lange ins Fitness-Studio. Das ist gesünder als euer Junkie-Food. Außerdem sind die Leute im Fitness-Studio nicht so langweilig wie ihr. Und tschüüüüß...

Vergiss bitte nie:

  • Für die Mobber bist du als Opfer nur interessant, solange du dich mobben lässt.

  • Sobald die Mobber sehen, dass du sie auslachst und dadurch Selbstbewusstsein zeigst, verlieren sie das Interesse an dir und suchen sich ein anderes Opfer.

Wenn du das weißt und so verfährst, dann hast du gewonnen. Und ich bin mir ganz sicher:

Du schaffst das!

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Mein Bruder ist auch gerade 16 geworden, und ich habe ihm (und mir selbst) zwei Eintrittskarten für ein Rockkonzert in der Stadthalle unseres Heimatortes geschenkt.

Zusammen eine Live-Veranstaltung zu besuchen (muss ja nicht unbedingt ein Rockkonzert sein), wäre vielleicht auch für deinen Bro (und dich) was. Und wenn du ihn dann hinterher noch ins Restaurant oder in eine urige Kneipe einlädst, würde dies das Ganze noch abrunden.

Viel Spaß!

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  • Der Film hat mich fasziniert.

  • Der Film hat mich in seinen Bann gezogen.

  • Der Film hat mich der Wirklichkeit entrückt.

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