Huhu - auf der Seite von meinem MPU Berater steht dazu folgendes:

"Juristisch gesehen, kann eine MPU Anordnung nicht verjähren. Du kannst die ganze Sache also nicht so einfach aussitzen. Allerdings setzt nach allgemein 15 Jahren eine Tilgung der Vergehen im Straßenverkehr ein, was dazu führt: Sie werden aus der Akte gelöscht. Zeitgleich kommt es auch zu einer Verjährung der MPU, denn wenn es zu keinen Verstößen mehr im Straßenverkehr gekommen ist und die Akte theoretisch und praktisch keine Verstöße mehr aufweist, dann kann es auch keine Zweifel mehr an der Fahreignung geben. Die Führerscheinstelle muss dann der Wiedererlangung des Führerscheins zustimmen. Allerdings kann sie verlangen, dass er komplett neu gemacht wird, da die Kenntnisse für das Führen eines Fahrzeugs und die Verkehrsregeln mittlerweile verblasst sein könnten."

Ganz unten auf der Seite in den FAQs: www.mpu-pilot.com - er hat auch noch einen Blog, dort findest du noch mehr Infos zur MPU wenn du noch mehr wissen willst. :)

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