Ich bin letztes Jahr im April in Baden-Württemberg 18 geworden. Ich habe von der Schule die Bestätigung bekommen, dass ich ab dieses Jahr nicht mehr schulpflichtig bin und habe mich freiwillig dafür entschieden mit der 10. Klasse in einer Realschule weiterzumachen.

Seit Anfang des Schuljahres habe ich 11 Fehltage angesammelt und bekam deshalb eine Attestpflicht. Seitdem ist 1 Monat vergangen und vor einer Woche habe ich leider an einem Tag gefehlt. Ein Attest konnte ich nicht vorweisen.

Nun droht mir die Rektorin mit einer Geldstrafe und sie würde das dem Ordnungsamt weiterleiten. Weiß jemand, ob Sie das darf und falls ja, kann mir jemand die Rechtsgrundlage dafür nennen?