Das Problem ist das BAföG. Das schließt bei einem Studium alg 2 aus.

Über eine Angemessenheit einer neuen Wohnung musst du dich beim zuständigen jobcenter informieren da jede Kommune das anders regelt..

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Es zählt das Datum der Antragstellung. Abgabe ist erstmal egal. Wird rückwirkend gezahlt

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Solange die Immobilie selbst genutzt wird ist sie privilegiert und wird nicht angetastet

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Dort wo dein gewöhnlicher Aufenthalt ist kannst du einen Antrag stellen...Sollte das bei deinem Zweitwohnsitz sein solltest du dich ummelden weil du sonst gegen das melderecht verstößt..

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Es ist eigentlich egal wie du vorgehst.

Am übersichtlichen ist es einfach nochmal neu auszufüllen... im Endeffekt ist es ja überwiegend nur abschreiben des vorherigen Dokumentes..

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Es ist erstmal relevant ob Person a und b in einer Beziehung sind oder nur eine wg sind.

Wenn nur wg dann wird jeder getrennt betrachtet und vom.amt nur die halben Mietkosten berücksichtigt.

Wenn ein paar oder die Eltern des Kindes sind, dann bilden alle eine Bedaragemeinschaft und werden als gesamtes betrachtet...

Zwecks geschlossenen Behörden entweder per Mail oder Telefon sich an die Behörde zwecks Vorgehen Antragstellung klären...

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So lange bis Du dich selbst finanzieren kannst

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Ja du denkst richtig... du bekommst beides im September ausgezahlt... alg 1 mit Ende der bezugsdauer u alg 2 am letzten des Monats

Läuft aber nicht automatisch. Das musst du beantragen

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Ja

Allein wenn man die Wahrscheinlichkeit anhand der nur bekannten Galaxien u Anzahl von Planeten usw bedenkt ist die Wahrscheinlichkeit immens hoch. Beweise hierfür gibt es aber keine...und on wir da jemals Milliarden von Lichtjahren entfernt in Erfahrung bringen sei mal dahin gestellt..

Und ob die Spezies intelligent ist, ist die andere Frage... außerirdisches Leben sind ja auch einfach bereits Bakterien u Organismen...

Wenn diese Spezies weiter entwickelt wäre als die menscheit, stellt sich noch die Frage, ob für die Menschen eine Zusammenkunft so vorteilhaft wäre oder es nicht besser ist so nebeneinander her zu leben wie wir es dann wohl aktuell tun...

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Nein du musst dich nicht arbeitssuchend melden. Grundsicherung ist alg 2. Was du meinst ist alg 1 wo du als Selbständiger kein Anspruch drauf hast..

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Also solange der Job nicht sittenwidrig ist oder so spricht nichts dagegen den anzunehmen...

Wer sagt das du trotz Job weg vom jobcenter bist? Du hast Freibeträge auf dein Einkommen zu deinen Gunsten... die Fahrtkosten werden als Werbungskosten abgesetzt bei der Anrechnung.

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JA

Allein wenn man die Wahrscheinlichkeit anhand der nur bekannten Galaxien u Anzahl von Planeten usw bedenkt ist die Wahrscheinlichkeit immens hoch. Beweise hierfür gibt es aber keine...und on wir da jemals Milliarden von Lichtjahren entfernt in Erfahrung bringen sei mal dahin gestellt..

Und ob die Spezies intelligent ist, ist die andere Frage... außerirdisches Leben sind ja auch einfach bereits Bakterien u Organismen...

Wenn diese Spezies weiter entwickelt wäre als die menscheit, stellt sich noch die Frage, ob für die Menschen eine Zusammenkunft so vorteilhaft wäre oder es nicht besser ist so nebeneinander her zu leben wie wir es dann wohl aktuell tun...

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Wenn du aussiehst u danach keine weiteren Gelder benötigst ist alles gut.

Es könnte höchstens sein dass nach deinem Auszug die Wohnung für deine Mutter seitens dem Amt zu teuer sein könnte wenn nur noch eine Person darin wohnt..

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Dem Grunde nach besteht ein Anspruch auf BAföG. Egal ob es bezogen wird oder nicht. Dadurch fällt alg 2 flach...

Solltest du aus welchen Gründen auch immer nicht beantragen wollen, so kannst du noch einen Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstele stellen

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