Antwort
Hallo,
laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bist du beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du Willenserklärungen (Kaufverträge etc.) abschließen darfst, aber dafür die Einverständnis deiner Eltern brauchst. Wenn du schon ein Konto hast und deine Eltern einverstanden sind, dann kann der Vertrag abgeschlossen werden und auch über dein Konto laufen, SOFERN es GEDECKT ist, und dies auch in der Zukunft GEWÄHRLEISTET ist.
Grüße Thorben