Ich hatte ein Vorhaben, ein Haus von einem Bauträger zu kaufen. Der Bauträger verlangte von mir eine Reservierungsgebühr in Höhe von 1000 Euro, die ich überwiesen habe. Im Vertrag steht: "Für den Fall, dass der Kaufinteressent von dieser Reservierung zurücktritt, wird die Gebühr nach notarieller Beurkundung des Bauträgervertrages in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet. Der Kaufinteressent hat seine Kaufentscheidung überdacht und ist sich mit dem Abschluss der heutigen Reservierungsvereinbarung sicher, dass er das Haus erwerben will. Bei Nichtzustandekommen des Vertragsabschlusses können Bearbeitungsgebühren des Notars anfallen, diese sind vom Kaufinteressenten zu übernehmen."

Danach habe ich einen nicht personalisierten Kaufvertragsentwurf, der für ein Nachbarhaus bestimmt war, erhalten. Dabei habe ich etwas entdeckt, das mich vom Kauf abhält: Dieses Grundstück hat Altlasten und muss saniert werden, der Boden ist kontaminiert. Das hat mir vorher niemand erzählt. Der Notar ist noch nicht aktiv geworden, weil wir unsere vollständigen Daten noch nicht weitergegeben haben. Das alles war vor 4 Tagen und seitdem ist nichts passiert. Muss ich die 1000 Euro trotzdem zahlen? Ist das rechtlich korrekt?